Unternehmen müssen den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatzdurch Datenfernübertragung übermitteln.
Scheiden bis auf einen Gesellschafter alle anderen Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, wechselt die Steuerschuldnerschaft auf den verbleibenden Gesellschafter als Einzelunternehmer.