Die Überlassung eines Firmen-Pkw zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung ist bei einem Minijob-Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten fremdunüblich.
Aufwendungen für die Ausrichtung sogenannter „Herrenabende“ können wegen einer privaten Mitveranlassung nur hälftig als Betriebsausgaben abgezogen werden.