Portrait von Steuerberater Markus Schmetz

Mutterschaftszuschuss aufgrund Tarifvertrag nicht steuerfrei

Nach § 3 Nr. 1 Buchst. d Einkommensteuergesetz (EStG) sind insbesondere das Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) und der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem MuSchG steuerfrei.

04 Apr 2023

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Pauschbeträge für berufliche Auslandsreisen ab 2023

Das Bundesfinanzministerium hat mit Datum vom 23.11.2022 aktualisierte Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsreisen veröffentlicht.

30 Mar 2023

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Grunderwerbsteuer: Anstieg in Hamburg und Sachsen

In zwei Bundesländern wird der Immobilienerwerb teurer. Denn Hamburg (von 4,5 % auf 5,5 %) und Sachsen (von 3,5 % auf 5,5 %) haben die Grunderwerbsteuer zum 1.1.2023 erhöht.

24 Mar 2023

Portrait von Steuerberater Markus Schmetz

Kostendeckelung bei Leasing-Pkw: Steuermodell endgültig verworfen

Privatnutzung eines betrieblichen Pkw.

20 Feb 2023

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Prämien zum Inflationsausgleich bis zu 3.000 EUR steuerfrei

Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen.

06 Feb 2023

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Wichtige Steueraspekte bei Mietimmobilien

Antrag auf Grundsteuererlass, höherer Erhaltungsaufwand und anschaffungsnahe Herstellung prüfen,

26 Jan 2023

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Freistellungsaufträge: In diesen Fällen müssen Anleger (nicht) tätig werden

Wie in den Vorjahren sollten Kapitalanleger ihre Freistellungsaufträge prüfen.

18 Jan 2023

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Maßnahmen für Gewerbetreibende und Freiberufler

Buchführungspflichtige Unternehmer erreichen eine Gewinnverschiebung bei der Bilanzierung z. B. dadurch, dass sie Lieferungen erst später ausführen oder anstehende Reparaturen und Beratungsleistungen vorziehen.

05 Jan 2023

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Umsatzsteuer: Hinweise für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, wenn der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich maximal 50.000 EUR beträgt und darüber hinaus im Vorjahr nicht mehr als 22.000 EUR betragen hat.

 

16 Dec 2022

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Der Countdown läuft: Der Jahresabschluss für 2021 ist bis Ende 2022 offenzulegen

Offenlegungspflichtige Gesellschaften (insbesondere AG, GmbH und GmbH & Co. KG) müssen ihre Jahresabschlüsse spätestens zwölf Monate nach Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres beim Bundesanzeiger elektronisch einreichen.

12 Dec 2022