Keine Geringfügigkeitsgrenze bei Pkw-Privatnutzung

von Angelika Albrecht

Portrait von Steuerberater Markus Schmetz
Portrait von Steuerberater Markus Schmetz

Der Anteil der privaten Nutzung eines betrieblichen Pkw kann anhand eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs ermittelt werden. Hierzu hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden, dass Privatfahrten auch dannals Entnahme zu versteuern sind, wenn sich der Anteil der Privatnutzung aufgrund der Fahrtenbuchermittlung nur auf 5,07 % der Gesamtnutzung beläuft.

Eine Geringfügigkeitsgrenze im Sinne einer 10 %-Grenze, wie sie andernorts im Ertragsteuerrecht vorzufinden ist, lehnte das Finanzgericht Baden-Württemberg ab.

Quelle | FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.4.2016, Az. 9 K 1501/15

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