Zustimmung der Aktionäre zur Kapitalerhöhung in Höhe von 300 Mio. Euro

von Hubert Hunscheidt

Die Swiss Steel Group, ein führender Anbieter von Speziallangstahl, gibt bekannt, dass ihre Aktionäre allen Anträgen zugestimmt haben, einschließlich der vom Verwaltungsrat beantragten Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 300 Mio. und der Herabsetzung des Nennwerts der Swiss Steel Aktien.

Die Aktionäre der Swiss Steel Group haben an der heutigen außerordentlichen Generalversammlung die vom Verwaltungsrat beantragte ordentliche Kapitalerhöhung zur Fortsetzung der Restrukturierung der Swiss Steel Group genehmigt. Die Kapitalerhöhung besteht aus der Ausgabe von 3'101'000'000 voll einbezahlten Namenaktien zu einem Ausgabepreis von je CHF 0.0925. Der entsprechende Antrag wurde von den Aktionären mit 99.79 % der vertretenen Stimmen angenommen. Die Kapitalerhöhung wird voraussichtlich zu einem Bruttoerlös von CHF 286'842'500 führen. Die Swiss Steel Group hat eine Währungsabsicherung abgeschlossen, um sicherzustellen, dass der Euro-Gegenwert des Bruttoerlöses mindestens EUR 300 Mio. beträgt. Im Rahmen der Kapitalerhöhung erhält jeder Aktionär ein anteiliges Bezugsrecht für neue Namenaktien zum Ausgabepreis. Unsere Hauptaktionärin, die BigPoint Holding AG, hat sich verpflichtet, alle ihr zugeteilten Bezugsrechte auszuüben und darüber hinaus alle Aktien, für die keine Bezugsrechte ausgeübt oder die nicht anderweitig bei Investoren platziert werden, zum Ausgabepreis zu erwerben (Backstop). Die Kapitalerhöhung wird voraussichtlich im April 2024 stattfinden.

Ferner stimmten die Aktionäre der Swiss Steel Group der Herabsetzung des Nennwerts jeder Aktie von CHF 0.15 auf CHF 0.08 zu, wie vom Verwaltungsrat beantragt. Der entsprechende Antrag wurde mit 99.78 % der vertretenen Stimmen angenommen. Die Nennwertreduktion war im Hinblick auf die geplante Kapitalerhöhung erforderlich, da der aktuelle Börsenkurs der Aktien unter dem Nennwert von CHF 0.15 liegt und Aktien nicht unter ihrem Nennwert ausgegeben werden dürfen. Es handelt sich dabei um eine rein technische Maßnahme, die alle Aktien gleichermaßen betrifft und keinen Einfluss auf die finanziellen Rechte oder die Mitwirkungsrechte der Aktionäre hat. Auch bleibt das gesamte Eigenkapital der Gesellschaft unverändert.

Schließlich wurde die vom Verwaltungsrat beantragte Statutenänderung betreffend das Vorschlagsrecht der Aktionäre, die 10 % oder mehr der Aktien und der Stimmrechte an der Swiss Steel Holding AG halten, mit 99.27 % der vertretenen Stimmen angenommen.

Die Übernahmekommission hat gestützt auf Art. 136 Abs. 1 lit. e des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes eine Sanierungsausnahme erteilt, gegen die kein Einspruch erhoben wurde. Der Verwaltungsrat hat deshalb beschlossen, den Antrag auf Einführung einer transaktionsspezifischen Opting out-Klausel in den Gesellschaftsstatuten zurückzuziehen.

Der Präsident Jens Alder erklärt: "Ich bin dankbar für die Geduld und das Vertrauen, das wir von unseren Aktionären erhalten haben. Dank der Zustimmung zur Kapitalerhöhung sind wir zuversichtlich, dass wir den Refinanzierungsprozess in den nächsten Wochen erfolgreich abschließen werden."

Quelle: Swiss Steel Holding AG / Foto: marketSTEEL

 

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