Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichen Stellungnahme zum Delisting-Angebot

von Hubert Hunscheidt

Vorstand und Aufsichtsrat der Klöckner & Co SE haben ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot der Worthington Steel GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Worthington Steel Inc., veröffentlicht. Nach eingehender und voneinander unabhängiger Prüfung der Angebotsunterlage kommen beide Gremien zu dem Ergebnis, dass sie den Aktionären weder die Annahme noch die Ablehnung des Angebots empfehlen können und nehmen damit eine neutrale Position ein.

Strategische Partnerschaft und Delisting im Interesse des Unternehmens

Vorstand und Aufsichtsrat sehen das Delisting-Erwerbsangebot als Bestandteil der gemeinsamen Strategie von Klöckner & Co und Worthington Steel. Nach ihrer Einschätzung schafft der Rückzug von der Börse einfachere Unternehmensstrukturen und eröffnet zusätzliche Flexibilität für die strategische Weiterentwicklung. Gemeinsam wollen beide Unternehmen ihre Marktpräsenz in Europa und Nordamerika ausbauen sowie das Geschäft mit höherwertigen Produkten und Dienstleistungen weiter stärken.

Die von Worthington Steel in der Angebotsunterlage beschriebenen Pläne für die zukünftige Entwicklung von Klöckner & Co bewerten Vorstand und Aufsichtsrat grundsätzlich positiv. Nach sorgfältiger Prüfung gelangen beide Gremien unabhängig voneinander zu dem Schluss, dass das Delisting im besten Interesse des Unternehmens liegt.

Delisting-Angebot ohne Vollzugsbedingungen

Das Delisting-Erwerbsangebot ist nicht an Vollzugsbedingungen geknüpft und kann daher unabhängig von der Annahmequote umgesetzt werden. Gemäß der Delisting-Vereinbarung wird Klöckner & Co den Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung spätestens sieben Geschäftstage vor Ablauf der Annahmefrist stellen. Damit dürfte das Delisting unmittelbar nach Ende der Annahmefrist wirksam werden.

Vorstand und Aufsichtsrat weisen zugleich auf die Folgen für Aktionäre hin, die das Angebot nicht annehmen oder ihre Aktien nicht über die Börse veräußern. Nach dem Delisting werden die Aktien nicht mehr im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Da Worthington Steel nach eigenen Angaben bereits rund 62 Prozent der Klöckner-&-Co-Aktien hält, ist die Liquidität der Aktie schon heute deutlich eingeschränkt. Zudem entfallen künftig wesentliche Transparenz- und Publizitätspflichten. Aktionäre, die ihre Anteile langfristig halten möchten, sollten diese Risiken bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.

Darüber hinaus hatte Worthington Steel bereits am 27. März 2026 angekündigt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Klöckner & Co anzustreben. Sollte ein solcher Vertrag abgeschlossen werden, hätten die verbleibenden Aktionäre die Möglichkeit, ihre Aktien gegen eine Barabfindung zu veräußern. Deren Höhe steht allerdings noch nicht fest und kann sowohl über als auch unter dem aktuellen Angebotspreis liegen. Die Angemessenheit der Barabfindung würde von einem gerichtlich bestellten unabhängigen Prüfer überprüft.

Annahmefrist bis 12. August 2026

Worthington Steel hatte die Angebotsunterlage am 15. Juli 2026 veröffentlicht. Die Annahmefrist endet voraussichtlich am 12. August 2026 um 24 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Aktionäre können das Delisting-Erwerbsangebot über ihre Depotbank zum Angebotspreis von 11,00 Euro je Aktie annehmen.

Die Angebotsunterlage von Worthington Steel sowie weiterführende Informationen sind auf der Unternehmenswebsite verfügbar. Auch die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat kann über die Investor-Relations-Seiten von Klöckner & Co eingesehen oder kostenlos beim Unternehmen angefordert werden.

Quelle und Foto: Klöckner & Co SE