Verwaltungsgericht: Eisenspäne kein gefährlicher Abfall

von Alexander Kirschbaum

Im Streit um die Einstufung von emulsionsbehafteten Eisenspänen als gefährlicher Abfall konnten sich die klagenden Entsorgungsunternehmen in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen durchsetzen. Vorausgegangen waren drei Anordnungen der Verwaltungsbehörde, wonach Metallspäne als gefährlich eingestuft worden waren, wenn sie mit Kühlschmierstoffen behaftet sind. Diese Eisenspäne sind für sich allein genommen kein gefährlicher Abfall, solange sie von den Kühlschmierstoffen auf irgendeine Weise getrennt werden und wenn die Konzentrationsgrenze von 0,8 Masseprozent lipophiler Stoffe beziehungsweise 8.000 mg/kg Kohlenwasserstoffe (MKW) nicht überschritten wird.

„Die BDSV hat die Rechtsansicht, dass emulsionsbehaftete Eisenspäne kein gefährlicher Abfall seien, von vorherein vertreten und dabei die drei betroffenen Entsorgungsunternehmen im Klageverfahren unterstützend begleitet", sagt Dr. Rainer Cosson, BDSV HauptgeschäftsführerRainer Cosson.

Quelle: BDSV  Vorschau-Foto: Fotolia

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