Verlängerung des Kurzarbeitergeldes kommt
von Hubert Hunscheidt
VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann sieht in der Entscheidung der GroKo einen wichtigen Eckpfeiler für den Fortbestand der mittelständischen Industrie: „Damit können viele Maschinenbauer aufatmen, die bereits im letzten Jahr aus konjunkturellen Gründen Kurzarbeit eingeführt haben. Ohne eine solche Verlängerung müssten die Unternehmen Tausende von Beschäftigten entlassen. Wegen der Corona-Krise wären die allermeisten von ihnen unmittelbar von Arbeitslosigkeit betroffen.“
Nach übereinstimmenden Presseberichten hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in Abstimmung mit dem Kanzleramt eine Rechtsverordnung vorbereitet, die zeitnah eine Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes bis Ende dieses Jahres vorsieht. Die Verordnung des Bundesarbeitsministers sieht konkret vor, die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist, auf bis zu 21 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern. Durch das Inkrafttreten mit Wirkung vom 31. März 2020 wird ermöglicht, dass ab dem Monat April 2020 in denjenigen Fällen nahtlos weiter Kurzarbeitergeld bezogen werden kann, in denen die Bezugsdauer bereits im März 2020 ausgeschöpft wurde.
Der VDMA hatte sich wiederholt für eine Verlängerung ausgesprochen. Denn viele Industrieunternehmen befinden sich schon seit letztem Jahr in der Rezession und haben deshalb Tausende von Beschäftigten vor der Corona-Krise in die Kurzarbeit schicken müssen. Die Ursachen waren Handelskonflikte und der gravierende Strukturwandel in der Automobilbranche.
Quelle: VDMA e. V. / Vorschaufoto: Fotolia