Uneinheitliche Quarantäneregeln gefährden europäische Produktion

von Hubert Hunscheidt

Die Regeln für eine Befreiung von der Corona-Quarantäne müssen innerhalb Deutschlands dringend vereinheitlicht werden. Angemessen wäre nach Ansicht des VDMA eine überall gültige 5-Tage-Regelung. „Monteure und andere Servicekräfte müssen sich frei ins europäische Ausland bewegen können. Nur so kann die eine reibungslose Produktion grenzüberschreitend sichergestellt werden“, betont Ulrich Ackermann, Leiter VDMA Außenwirtschaft. „Der aktuelle Flickenteppich an Formulierungen und individuelle Varianten in den einzelnen Bundesländern bedeutet dagegen einen Rückfall in die Kleinstaaterei des 19. Jahrhunderts“, beklagt Ackermann.
 
Seit dem 10. April gilt in Deutschland grundsätzlich eine 14-tägige Quarantänepflicht für Einreisende und Rückkehrer aus dem Ausland. Obwohl sich Bund und Länder im Vorfeld auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt hatten, ist bei der Umsetzung der Regelungen ein unübersichtlicher Flickenteppich entstanden. So gelten je nach Bundesland beispielsweise Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Rückreisende nach einem Auslandsaufenthalt von weniger als 48 Stunden oder 72 Stunden oder 5 Tagen. Ähnlich verhält es sich mit den Ausnahmefristen für Einreisende. Zwar gelten Ausnahmeregelungen bei Kurzaufenthalten oder bei Reisen aus „triftigem“ Grund, aber auch diese variieren in den Details von Bundesland zu Bundesland erheblich.
 
„Einheitliche Fristen für die Befreiung von der häuslichen Quarantäne wären schon ein wichtiger Schritt. Nordrhein-Westfalen hat mit seiner 5-Tage-Regelung den richtigen Weg beschritten. Damit ist ein großer Teil der notwendigen Reisen ins europäische Ausland abgedeckt,“ sagt Ackermann. Zudem sollte klargestellt werden, dass Montage und Wartung grundsätzlich als „triftiger“ Reisegrund anerkannt werden. Damit würden sich Unternehmen leichter zurechtfinden als mit den aktuellen abstrakten Formulierungen.
 
„Außerdem sollte eine Befreiung von der häuslichen Quarantäne bei einem negativen Corona-Test automatisch erfolgen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum dieser Fall nicht bundeseinheitlich als Ausnahme geregelt ist“, bemängelt Ackermann.
 
Quelle: VDMA / Vorschaufoto: fotolia

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