TTIP: Ökonomen fordern Handelsgerichtshof

von Hans Diederichs

Die im Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der EU geplanten Schiedsgerichte sind missbrauchsanfällig, wie Volkswirte des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel ermittelt haben. Multinationale Unternehmen nutzen zunehmend solche Schiedsgerichte im Rahmen internationaler Handelsabkommen, um ungerechtfertigte Schadensersatzzahlungen durchzusetzen. Bis zum heutigen Freitag tagten wieder die Unterhändler von EU und USA in Brüssel.

Zum internationalen Investorenschutz, einem der zentralen Streitpunkte des TTIP-Abkommens, hat das IfW eine Reihe von Fallstudien ausgewertet. Wie die Autoren Stefanie Lang und Henning Klodt erläutern, ist eine bevorzugte Methode dabei das „Treaty Shopping“, d.h. die Klageerhebung über Tochtergesellschaften, die selbst nicht geschädigt sind, die aber in einem Land residieren, das mit dem beklagten Land ein Investitionsschutzabkommen abgeschlossen hat.

Lang und Klodt untersuchen, ob der Schaden, den die klagende Unternehmenseinheit geltend macht, tatsächlich schwerpunktmäßig am Sitz dieser Einheit angefallen ist oder nicht. In der deutlichen Mehrzahl der von ihnen analysierten Fälle konnten sie feststellen, dass die Unternehmen das von ihnen angestrebte Treaty Shopping erfolgreich durchsetzen konnten.

Als Ersatz für die privaten Schiedsgerichte, die hinter verschlossenen Türen tagen, halten die Autoren die Gründung eines internationalen Investitionsgerichtshofs für sinnvoll. Dieser wäre in der Lage, mit international anerkannten und allgemein akzeptierten Richtern zu abgewogeneren Urteilen zu gelangen und eine Kontinuität in der Rechtsprechung zu entwickeln. Damit könnte das Treaty Shopping, das zunehmend dazu beiträgt, den internationalen Investorenschutz zu diskreditieren, besser im Zaum gehalten werden.

Die Studie ist in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Wirtschaftsdienst erschienen.

Quelle: IfW   Foto: Q.pictures  / pixelio.de

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