Ministererlaubnis für Fusion

von Hubert Hunscheidt

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat heute eine Ministererlaubnis für das geplante Gemeinschaftsunternehmen im Gleitlagerbereich der Unternehmen Miba AG und Zollern GmbH & Co. KG erteilt. Die Erlaubnis ist mit Nebenbestimmungen in Form von aufschiebenden und auflösenden Bedingungen sowie einer Investitionsauflage verbunden.
 
Hierzu erklärt Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Die Ministererlaubnis ist eine Ausnahme, sodass hohe Anforderungen an die Gemeinwohlgründe zu stellen sind. Die Erteilung der Ministererlaubnis im konkreten Fall Miba/Zollern ist bedeutsam zur Erreichung der Energiewende und damit verbunden zur Erreichung umweltpolitischer Ziele. Damit liegt ein überragendes Interesse der Allgemeinheit vor. Sie dient ebenso dem Erhalt eines wettbewerbsfähigen Mittelstands.“
 
Die Erlaubnis ist mit Nebenbestimmungen verbunden, die konkret den Gemeinwohlgrund „Know-how und Innovationspotential für Energiewende und Nachhaltigkeit“ erfüllen und absichern.  Entscheidend für die Erteilung der Ministererlaubnis sind die derzeitigen und künftigen Anwendungsgebiete von Gleitlagern. Gleitlager sind ein kleiner, aber zentraler Teil in der Wertschöpfungskette von Produkten, die eine wichtige Rolle bei der Energiewende spielen. Windkraftanlagen, moderne Gasturbinen, Biogasanlagen, Blockheizkraftwerke und saubere Schiffsmotoren – sie alle benötigen Gleitlager. Das mit der Ministererlaubnis ermöglichte Gemeinschaftsunternehmen kann die Energiewende mit seiner Forschung, Entwicklung und Produktion von Gleitlagern entscheidend voranbringen. In dieser umweltpolitischen Zielsetzung liegt ein überragendes Interesse der Allgemeinheit, das die vom Bundeskartellamt festgestellte Wettbewerbsbeschränkung ausnahmsweise aufwiegt.
 
Eine Ministererlaubnis wurde bisher nur zehnmal und nur in Ausnahmefällen erteilt. Es werden hohe Anforderungen an die Gemeinwohlgründe gestellt. Diese Anforderungen sind im Fall Miba/Zollern durch die strengen Nebenbestimmungen gegeben, die den Gemeinwohlgrund „Know-how und Innovationspotential für Energiewende und Nachhaltigkeit“ erfüllen und absichern: Miba und Zollern müssen ihr Know-how und Do-how im Gleitlagerbereich in das Gemeinschaftsunternehmen einbringen und dieses mindestens fünf Jahre gemeinsam betreiben. Über eine Investitionsauflage in Höhe von 50 Millionen Euro wird sichergestellt, dass die Unternehmen die notwendigen Investitionen – vor allem in Forschung und Entwicklung – innerhalb dieser fünf Jahre tätigen. Die Nebenbestimmungen werden durch einen unabhängigen Treuhänder überwacht. Das Bundeskartellamt hatte am 17. Januar 2019 die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens untersagt. Daraufhin haben die Parteien einen Antrag auf Ministererlaubnis gestellt. Die Verfahrensbeteiligten haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.
 
Der vorliegende Fall zeigt zudem, dass die Fusionskontrolle beim Bundeskartellamt derzeit auch bei relativ kleinen Märkten eingreift und dass Fragen der richtigen Marktabgrenzung durch das Bundeskartellamt grundsätzlich nicht in das Ministererlaubnisverfahren gehören, sondern vor die Gerichte. Das BMWi wird im Rahmen der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen deshalb vorschlagen, für Fusionskontrollen die Zweite Inlandsumsatzschwelle und die Bagatellmarktschwelle zu erhöhen. Zudem sollen die Voraussetzungen für die Ministererlaubnis präzisiert werden, sowohl beim Verfahren als auch bei den inhaltlichen Voraussetzungen für eine Erlaubnis. Damit soll der Ausnahmecharakter der Ministererlaubnis klargestellt werden.
 
 

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