Schutz der EU-Stahlindustrie vor weltweiten Überkapazitäten

von Hubert Hunscheidt

Die Verhandlungsführer von Parlament und Rat haben am 13. April eine vorläufige Einigung über die Verordnung erzielt, die am 6. Mai vom Ausschuss für internationalen Handel gebilligt wurde.

Das neue Gesetz ermöglicht die Steuerung von Stahlimporten angesichts globaler Überproduktion und Handelsumlenkung. Es führt eine „Melt-and-Pour“-Regel ein, wonach der Ursprungsort von Stahl dadurch bestimmt wird, wo er zuerst geschmolzen und gegossen wurde. Dies stärkt die Rückverfolgbarkeit und soll verhindern, dass die Regeln umgangen werden, indem ein minimaler Teil des Stahls in Drittländern verarbeitet wird.

Die Vereinbarung zwischen Parlament und Mitgliedstaaten sieht zollfreie Einfuhrkontingente von rund 18,3 Millionen Tonnen pro Jahr vor. Auf Mengen, die diese Grenzen überschreiten, wird ein Zollsatz von 50 % erhoben. Sie enthält zudem eine Überprüfungsklausel, wonach die Kommission innerhalb von sechs Monaten prüfen muss, ob weitere Stahlerzeugnisse in den Geltungsbereich aufgenommen werden sollten.

Hintergrund

Die seit 2018 im Rahmen des Übereinkommens der Welthandelsorganisation (WTO) über Schutzmaßnahmen geltenden weltweiten Schutzmaßnahmen für Stahl laufen am 30. Juni 2026 aus. Mit der neuen Verordnung wird die EU-Stahlindustrie besser geschützt, um den Herausforderungen durch strukturelle weltweite Überkapazitäten zu begegnen.

Quelle: Europäisches Parlament / Foto: Fotolia