Neue Richtlinie zur Analytik von Gießerei-Altsanden

von Alexander Kirschbaum

Die Entsorgung bzw. Verwertung von Altsand wird zu einer zunehmenden Herausforderung für Gießereien in Deutschland. Sinkende Deponiekapazitäten und ein steigendes Konkurrenzangebot an Recyclingbaustoffen erhöhen den Druck, Gießereirestsande mit möglichst geringer Belastung an organischen oder gar umweltschädlichen Inhaltsstoffen in den Wirtschaftskreislauf zurück zu führen. Hinsichtlich der Verwertung von Altsand auf Deponien ist neben dem Parameter TOC (gesamter organischer Kohlenstoff) häufig der sog. DOC (gelöster organischer Kohlenstoff) entscheidend.

Untersuchungsergebnisse haben gezeigt, dass der DOC in Gießereialtsand zu fast drei Vierteln aus elementarem, also anorganischem, Kohlenstoff besteht. Da dieser anorganische Kohlenstoffanteil jedoch keine Relevanz hinsichtlich der Bildung von Deponiegasen besitzt, spielt er aus umweltbezogener Sicht keine Rolle. Bislang existierte jedoch keine statistisch abgesicherte Untersuchungsmethodik, um diesen elementaren Kohlenstoff im DOC zu bestimmen.

In der neuen BDG-Richtlinie R 401 „Analytik von Gießerei-Altsanden“ wird nunmehr ein Verfahren beschrieben, durch welches der Anteil des „unechten“ DOC - des elementaren Kohlenstoffs - nicht im Wert des DOC mit erfasst wird. Basierend auf der Methode eines anerkannten Untersuchungslabors ermöglicht das Analysenverfahren im Sinne einer zugrunde liegenden DIN-Norm die Unterscheidung von eluierbarem und elementarem Kohlenstoff. Durch den auf diese Weise erhaltenen – niedrigeren –  Wert für den „echten“ DOC kann ggf. das Erreichen einer besseren Deponieklasse und somit eine günstigere Entsorgung von Altsand erreicht werden. 

Quelle: BDG

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