Neue EU-Verordnung verpflichtet Schrottunternehmen zur digitalen Abfallverbringung
von Hubert Hunscheidt

Mit der Verordnung (EU) 2024/1157 hat die Europäische Union die grenzüberschreitende Abfallverbringung auf eine neue Grundlage gestellt: Alle relevanten Informationen – von Art und Menge des Metallschrotts bis hin zu Herkunft, Zielort und Transportweg – müssen künftig ausschließlich digital übermittelt werden. Auch die bisher verwendeten Papierformulare, darunter die Annex-VII-Dokumente, verlieren ihre Gültigkeit. Die Umstellungsfrist läuft bis zum 20. Mai 2026.
Für Schrottunternehmen bedeutet dies einen erheblichen Anpassungsaufwand: bestehende IT-Systeme müssen EU-konform erweitert oder vollständig neu aufgestellt werden. „Die Verordnung etabliert eine zentrale digitale Datendrehscheibe für Abfalltransporte und schreibt Schnittstellen, Abläufe sowie Sicherheitsanforderungen verbindlich vor“, erklärt Bernhard Hagemann, Geschäftsführer der Axians eWaste GmbH und Divisionsleiter Circular Economy.
Axians eWaste war aktiv in die europäischen Konsultationen eingebunden und arbeitet derzeit in der deutschen Arbeitsgruppe unter Leitung von Dr. Wötzel an der praktischen Umsetzung. Das Unternehmen sieht sich durch sein eTFSportal, das seit 2016 über 250.000 grenzüberschreitende Transporte digital abgebildet hat, gut vorbereitet.
„Viele Akteure stehen jetzt unter Zeitdruck, ihre Systeme anzupassen“, so Hagemann. „Doch wer frühzeitig handelt, wird nicht nur gesetzeskonform arbeiten, sondern auch von effizienteren Prozessen und verbesserter Nachverfolgbarkeit profitieren.“
Für die Metallschrottbranche ist die Verordnung Chance und Herausforderung zugleich: Sie erhöht die Transparenz im internationalen Geschäft und zwingt Unternehmen, ihre Abläufe in kurzer Zeit auf den neuesten digitalen Stand zu bringen.
Quelle und Foto: Axians eWaste GmbH