Nachbesserungsbedarf für das Kohleausstiegsgesetz

von Hubert Hunscheidt

In seiner Stellungnahme für den Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages formuliert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) erheblichen Nachbesserungsbedarf für das Kohleausstiegsgesetz.
 
Die deutsche Wirtschaft ist in vielfältiger Weise von diesem Gesetz betroffen. Der DIHK wurde daher von den Parlamentariern zur Sachverständigen-Anhörung am 25. Mai eingeladen. Außerdem hatte er sich bereits im Vorfeld in einer schriftlichen Stellungnahme zum Kabinettsentwurf geäußert. Darin betont der DIHK, das Kohleausstiegsgesetz adressiere nicht nur die Betreiber von Kohlekraftwerke. Auch viele aktuelle und potenzielle Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen seien von der Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) betroffen. Darüber hinaus hätten das Kohleausstiegsgesetz und die Novellen der anderen Gesetze Auswirkungen auf die Strompreise, die hierzulande ohnehin schon für fast alle Verbrauchergruppen die europaweit höchsten seien.
 
Relevant für die deutsche Wirtschaft ist das Gesetz nach Einschätzung des DIHK aber nicht nur deshalb, sondern auch, weil es "Wechselwirkungen mit den Themen System- und Versorgungssicherheit" gebe, zudem werde "teils entschädigungslos in unternehmerisches Eigentum eingegriffen". Dies werde Auswirkungen auf die Investitionssicherheit der deutschen Wirtschaft insgesamt haben. DIHK-Präsident Eric Schweitzer fasste die Bewertung auf entsprechende Nachfragen von Journalisten so zusammen: "Wenn ich als Mitglied der Kohlekommission deren Ergebnisse mit dem Regierungsentwurf zum 'Kohleausstiegsgesetz' vergleiche, finde ich leider wichtige Kernelemente nicht wieder. Die Unternehmen vermissen vor allem jegliche Verbindlichkeit bei der Kompensation von steigenden Strompreisen. Das war aber für mich eine Grundvoraussetzung für die Zustimmung der Wirtschaft zum Kompromiss. Der Gesetzentwurf lässt diesen zentralen Punkt aus dem Votum der Kohlekommission letztlich völlig ungeklärt. Es war ein großer Erfolg, dass wir es in der Kommission geschafft haben, die sehr unterschiedlichen Interessen unter einen Hut zu bringen. Das dürfen wir nicht durch Rosinenpicken gefährden.
 
Ein weiteres Problem sehe ich in der sehr frühen entschädigungslosen Stilllegung von Steinkohlekraftwerken. Nicht nur mit Blick auf die Energieversorgung, sondern auch für die Investitionssicherheit am Standort Deutschland ist es ein sehr zweifelhaftes Signal, dass für Steinkohle schon ab 2024 keinerlei Kompensation mehr vorgesehen ist. Anders als von der Kommission empfohlen, werden auch industrielle Kohle-KWK-Anlagen klar benachteiligt. Aufgrund der viel höheren Wärmeerzeugung können sie mit öffentlichen Anlagen nicht konkurrieren. Hierdurch sind sie bei Ausschreibungen chancenlos und die Unterstützung beim Umstieg von Kohle auf Gas bleibt ihnen damit verwehrt. Es muss uns gelingen, bis zur Verabschiedung des Gesetzes bei diesen drei Punkten noch nachzusteuern. Dann wär ich zuversichtlich, dass gravierende wirtschaftliche Schäden des Kohleausstiegs für die Unternehmen vermieden werden. Eine weitere Voraussetzung dafür ist aber, dass wir in Deutschland parallel ausreichend andere Stromerzeugungskapazitäten aufbauen.
 
Die Unternehmen werden ihren Teil dazu beitragen, indem sie in moderne klimafreundliche Stromerzeugung investieren. Wichtig ist auch hierfür, dass die Beschlüsse der Kohlekommission jetzt ohne Abstriche umgesetzt werden."
 
Quelle: DIHK / Vorschaufoto: marketSTEEL

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