Nachbesserung bei der Novelle des Energie -Sicherungsgesetzes gefordert

von Hubert Hunscheidt

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. begrüßt angesichts der Unsicherheiten wegen des Kriegs gegen die Ukraine die Gesetzesnovelle zum Energie-Sicherungsgesetz (EnSig) von 1975. Aus Sicht des VIK hat die Neufassung aber den entscheidenden Mangel, dass insbesondere energieintensive Abnehmer von Erdgas mit einem plötzlichen Preisanstieg bei Eintritt einer Gasmangellage allein gelassen würden. Das Ziel, die Gasimporteure zu schützen, sei zwar auch aus Sicht des VIK richtig, allerdings greife die jetzt getroffene Regelung zu kurz, da sie die industriellen Abnehmer zu wenig berücksichtige. Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK: „Die Versorgungssicherheit auch der Industrie ist von besonderem volkswirtschaftlichem Interesse. Ein koordiniertes Vorgehen bei einer möglichen auftretenden Gasmangellage ist für alle Beteiligten sehr wichtig.“

Positiv bewertet der Industrieverband hingegen, dass es ein Preismonitoring mit dieser Novelle geben wird, um sicherzustellen, dass nach der Überwindung einer Versorgungskrise die Preise automatisch wieder auf ein normales Maß zurückgeführt würden. Dies gibt Planungssicherheit nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für die Bundes- und Landesbehörden bei der Planung des weiteren Vorgehens.

Der VIK kritisiert den Prozess zu der Novelle des Gesetzes. Eine Verbändeanhörung bei diesem wichtigen Thema wäre trotz der gebotenen Eile sinnvoll und vor allem notwendig gewesen. Es sei unverständlich, dass darauf verzichtet wurde. „Die Verbände bringen die industrielle und unternehmerische Sichtweise ihrer Mitglieder in den Prozess mit ein. Nur so können etwaige Korrekturen frühzeitig vorgenommen werden, um spätere vermeidbare Folgen zu vermeiden, so der Hauptgeschäftsführer.

Quelle: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. / Foto: Fotolia

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