Milliardenschwerer Schutzschirm: Garantien für Warenkreditversicherer

von Hubert Hunscheidt

Der Staat übernimmt im laufenden Jahr Garantien für Warenkreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro.
 
Mit dem Schutzschirm setzt die Bundesregierung eine Forderung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) um, wonach Unternehmen in der Corona-Krise nicht Gefahr laufen dürfen, auf unbezahlten Rechnungen ihrer in- und ausländischen Kunden sitzen zu bleiben.
 
"Wichtige Lieferketten in Deutschland und weltweit geraten durch die Corona-Krise unter erheblichen Druck", erklärt Volker Treier, Mitglied der DIHK-Hauptgeschäftsführung. Denn in der Krise gehen nicht nur für viele Unternehmen die Auftragseingänge zurück, auch die Zahlungsausfälle nehmen zu – und damit auch die Risiken der Warenkreditversicherer, die diese Lieferbeziehungen oft erst ermöglichen.
 
Notwendige Voraussetzung zur Stabilisierung der Wertschöpfungsketten
 
Diese Risiken federt die Bundesregierung nun mit der Staatsgarantie ab. Mit ihrem Schutzschirm für Warenkreditversicherungen habe sie "jetzt eine notwendige Voraussetzung dafür geschaffen, die häufig in Wertschöpfungsketten organisierte deutsche Wirtschaft an dieser Stelle zu stabilisieren", lobt Treier den Beschluss. Geeignete Absicherungsinstrumente seien gerade in der Krise unverzichtbar, um nicht noch weitere Liquidität aus den Unternehmen zu ziehen.
 
Auch die EU-Kommission hat den Schutzschirm bereits abgesegnet. Demnach garantiert der Bund Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro für das laufenden Jahr. Auch die Kreditversicherer beteiligen sich an dem Schutzschirm, indem sie Verluste bis zu einer Höhe von 500 Millionen Euro selbst tragen. Zudem übernehmen sie die Ausfallrisiken, die über die Garantie des Bundes hinausgehen.
 

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