Kutluk Teutoguss GmbH: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

von Hubert Hunscheidt

Die Kutluk Teutoguss GmbH hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eingeleitet, da Kunden avisierte Aufträge eingeschränkt oder storniert haben. Das zuständige Insolvenzgericht in Münster bestellte Rechtsanwältin Nada Nasser von Kreplin Kuhlmann Nasser (KKN) Rechtsanwälte als vorläufige Sachwalterin. Nasser war bereits bei den letzten Insolvenzverfahren für die Traditionsgießerei vom Gericht als Insolvenzverwalterin bestellt und kennt die strukturellen Herausforderungen der Gussindustrie.

„Das Geschäftsmodell ist grundsätzlich tragfähig“, erklärt Dr. Georg Heidemann von Heidemann Küthe Rechtsanwälte, der als erfahrener Restrukturierungsexperte für die Dauer des Eigenverwaltungsverfahrens die Aufgaben des Generalbevollmächtigten übernimmt. „Die anstehende  Restrukturierung bietet in einem Insolvenzplanverfahren die Chance, das Unternehmen langfristig zu stabilisieren und profitabel zu machen, indem wir uns strategisch auf neue Kunden und Aufträge ausrichten“.

Das Unternehmen ist eine traditionsreiche Eisengießerei mit knapp 50 Beschäftigten in Hörstel und spezialisiert auf hochwertige Gussteile aus Grau- und Sphäroguss. Kutluk Teutoguss beliefert europaweit Kunden aus dem Maschinenbau, dem Schiffbau oder der Windkraft.

Als eigenständige Traditionsgießerei was Teutoguss nach über 200jähriger Firmengeschichte im Jahr 2021 erstmals wirtschaftlich in Schieflage geraten. Im April 2025 übernahm die international tätige Gießereigruppe ‚Kutluk Döküm Group‘ die Vermögenswerte der Eisengießerei.

Unter der Marke ‚Kutluk Teutoguss‘ positionierte sich der Standort seitdem als „Gießerei der besonderen Art“ mit hochwertigen Gussteilen, umfassender Beratung, moderne Anlagen und zertifizierten Prozessen, um anspruchsvolle Kunden zu binden. Damit sollte Kutluk Teutoguss unabhängiger von der klassischen Automobilindustrie werden, sich breiter aufstellen und sich zukunftsgerichteten Anwendungen im Energie- und Maschinenbau zuwenden.

Quelle: Kreplin Kuhlmann Nasser Rechtsanwälte PartGmbH / Foto: KUTLUK TEUTOGUSS GmbH