Korrosionsschutz durch Feuerverzinken nach EN 1090

von Alexander Kirschbaum

DASt-022 zertifizierte Verzinkereien erfüllen die Anforderungen

Für das Feuerverzinken von Stahlbauteilen wurde bereits im Jahre 2009 mit der DASt-Richtlinie 022 eine verbindliche technische Regel eingeführt, die seit dieser Zeit eine werkseigene Produktionskontrolle in Verbindung mit externer Überwachung und Zertifizierung vorschreibt.

Das seit 2009 etablierte System versetzt nach DASt-Richtlinie 022 zertifizierte Feuerverzinkereien in die Lage, ihrem Auftraggeber die Übereinstimmung der erbrachten Leistung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik nachzuweisen. Dies dokumentieren die Unternehmen mit dem Ü-Zeichen nach DASt-Richtlinie. DASt 022 zertifizierte Feuerverzinkereien erfüllen somit auch die Anforderungen an den Korrosionsschutz nach EN 1090.

Hersteller tragender Stahlbauteile werden bei Auswahl und Beauftragung von nach DASt-022 zertifizierten Feuerverzinkereien hinsichtlich des Korrosionsschutzes dem neuen europäischen Stahlbauregelwerk EN 1090 gerecht. Eine zusätzliche Zertifizierung von Feuerverzinkereien nach EN 1090-1 ist auf freiwilliger Basis grundsätzlich möglich, aber nicht verbindlich erforderlich, um den Anforderungen der EN 1090-1 zu entsprechen. Dies kann immer dann der Fall sein, wenn der Auftraggeber über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Anforderungen stellt.

Quelle: Institut Feuerverzinken GmbH Bildtext: DASt-022 zertifizierte Verzinkereien erfüllen die Anforderungen an den Korrosionsschutz nach EN 1090. (Foto: Institut Feuerverzinken)

 

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