Kommission begrüßt politische Einigung über neue EU-Stahlmaßnahme
von Hubert Hunscheidt
Dies ist ein entscheidender Schritt zur Gewährleistung der langfristigen Lebensfähigkeit einer strategischen europäischen Industrie.
Mit der neuen Maßnahme werden zollfreie Kontingente auf 18,3 Mio. Tonnen pro Jahr festgesetzt, wobei für 30 Kategorien von Stahlerzeugnissen, die in die EU eingeführt werden, ein außerhalb des Kontingents liegendes Kontingent von 50 % festgelegt wird. Darüber hinaus wird eine „melt & pour“-Anforderung eingeführt, um die Rückverfolgbarkeit und Transparenz der EU-Stahllieferkette zu verbessern. Die Maßnahme gilt für eingeführte Produkte aus allen Ländern mit Ausnahme der EWR-Länder, für die nach wie vor „melt & pour“-Anforderungen gelten. Der vereinbarte Text spiegelt alle wesentlichen Elemente des Kommissionsvorschlags vom 7. Oktober 2025 wider.
Mit der Maßnahme sollen die negativen handelsbedingten Auswirkungen der weltweiten Stahlüberkapazitäten angegangen werden, die bis 2027 voraussichtlich 721 Mio. Tonnen erreichen werden, was mehr als dem Fünffachen des jährlichen Stahlverbrauchs der EU entspricht. Außerdem werden 2,5 Millionen Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der Stahlproduktion abgeschirmt und die Dekarbonisierungsziele der EU unterstützt.
Die neue Maßnahme wird die bestehende EU-Stahlschutzmaßnahme ersetzen, mit der seit 2018 ein Zollkontingentssystem für 28 Warenkategorien eingeführt wurde, das zollfreie Einfuhren bis zu einer Grenze erlaubt, bevor ein Zollsatz von 50 % gilt.
Nächste Schritte
Der vereinbarte Text wird nun für die förmliche Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat in den kommenden Wochen in Betracht gezogen, um sicherzustellen, dass er am 1. Juli 2026 in Kraft tritt, wenn die derzeitige Schutzmaßnahme für Stahl ausläuft.
Die Kommission arbeitet derzeit an der Ausarbeitung von zwei Durchführungsrechtsakten: über die Zuteilung von Quoten an die Länder und über die Nachweise, die erforderlich sind, um die Anforderung „melt & pour“ zu erfüllen. Parallel dazu verhandelt die Kommission mit Handelspartnern im Rahmen der Verfahren nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und stellt so die Vereinbarkeit der Maßnahme mit der World Trade Organisation (WTO) sicher.
Die EU wird im Rahmen des Global Forum on Steel Excess Capacity (GFSEC) weiterhin konstruktiv mit globalen Partnern an gemeinsamen Lösungen für das Problem der weltweiten Überkapazitäten im Stahlsektor arbeiten, sowohl bilateral als auch kollektiv.
Quelle: EU Kommission / Foto: marketSTEEL