Klöckner & Co: Worthington Steel stellt Bedingungen für Beherrschungsvertrag klar

von Hubert Hunscheidt

Die Klöckner & Co SE steht vor einer wichtigen Entscheidung. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 23. Oktober 2026 in Düsseldorf sollen die Aktionäre über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit Worthington Steel abstimmen. Der US-amerikanische Stahlverarbeiter hat im Vorfeld klargestellt, dass die Abstimmung wie geplant stattfinden wird.

Sollte der Vertrag nicht die erforderliche Zustimmung von mindestens 75 Prozent des vertretenen Grundkapitals erhalten, will Worthington Steel für mindestens ein Jahr auf einen erneuten Abstimmungsversuch verzichten. Das Unternehmen reagiert damit nach eigenen Angaben auf entsprechende Anfragen von Investoren.

Vertrag regelt künftige Konzernintegration

Worthington Steel und Klöckner & Co hatten den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bereits am 8. September 2026 unterzeichnet. Er bedarf jedoch noch der Zustimmung der Klöckner-Aktionäre sowie der Eintragung in das zuständige Handelsregister, bevor er wirksam werden kann.

Ein solcher Vertrag ermöglicht es dem herrschenden Unternehmen, der beherrschten Gesellschaft verbindliche Weisungen zu erteilen. Gleichzeitig verpflichtet sich das herrschende Unternehmen grundsätzlich zur Übernahme entstehender Verluste. Bis zum Inkrafttreten des Vertrags bleibt Klöckner & Co rechtlich und operativ eigenständig.

Worthington Steel gehört zu den führenden nordamerikanischen Unternehmen in der Metallverarbeitung. Das Portfolio umfasst unter anderem Flachstahl, Edelstahl, Aluminium, Grobblech, Langprodukte und Elektroband sowie verschiedene industrielle Verarbeitungs- und Fertigungsverfahren.

Nach Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags würde die kombinierte Unternehmensgruppe nach Angaben von Worthington Steel rund 12.000 Beschäftigte und etwa 150 Standorte umfassen, überwiegend in Nordamerika sowie in Europa und Asien.

Quelle: Worthington Steel / Foto: Klöckner & Co.