Keine Verschiebung des CBAM: Europäische Kommission bestätigt Zeitplan für die Umsetzung

von Angelika Albrecht

EUROMETAL hat die Europäische Kommission dringend um Klarstellung zu jüngsten Presseberichten und Marktgerüchten gebeten, die auf eine mögliche Verschiebung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) hindeuten.

In seiner offiziellen Antwort an EUROMETAL bestätigte der Generaldirektor der GD TAXUD heute, dass der aktuelle Gesetzgebungszeitplan unverändert bleibt:
„Das Datum des Inkrafttretens des CBAM am 1. Januar 2026 ist EU-Recht. Es kann nur durch einen Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission und die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates geändert werden. Ein solcher Vorschlag liegt nicht vor.“

Die Kommission stellte außerdem klar, dass sie sich nicht zu am Markt kursierenden Gerüchten äußert.

Diese Klarstellung bestätigt, dass die steuerliche Phase des CBAM wie geplant am 1. Januar 2026 gemäß der bestehenden Verordnung beginnen wird.

EUROMETAL wird die Umsetzung des CBAM weiterhin genau beobachten und seine Mitglieder regelmäßig über die verfügbaren offiziellen Informationen informieren.


Quelle: EUROMETAL Europäischer Verband für Stahl-, Rohr- und Metallhandel / Vorschaubild: Fotolia