IG Metall beschließt Kündigung der Entgelttarifverträge

von Hubert Hunscheidt

Der Vorstand der IG Metall hat in seiner Sitzung am 26. Februar beschlossen, die Tarifverträge über Entgelte, Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen in der Metall- und Elektroindustrie zum 31. März zu kündigen. In Baden-Württemberg wird zudem der Manteltarifvertrag für Auszubildende gekündigt. Damit entsprach der Vorstand den Anträgen der regionalen Tarifkommissionen.

Die regionalen Tarifkommissionen haben in ihren Sitzungen am 20. Februar den Verhandlungskommissionen den Auftrag erteilt, Ergebnisse im Sinne des „Moratoriums für einen fairen Wandel“ zu erzielen. Dieses Moratorium hat die IG Metall am 24. Januar 2020 den Arbeitgebern vorgeschlagen. Es sieht vor, dass die Arbeitgeber auf einseitige Maßnahmen zum Personalabbau, zur Schließung von Standorten und auf Verlagerungen verzichten. Die IG Metall ist bereit, in allen Tarifgebieten vorgezogene Verhandlungen über ein Zukunftspaket aufzunehmen. Ziel ist, innerhalb der Friedenspflicht vor dem 28. April 2020 zu einem Ergebnis zu kommen.

Ein zentraler Punkt in dem angestrebten Zukunftspaket ist,  dass sich die Arbeitgeber bereit erklären, in den Unternehmen Zukunftstarifverträge abzuschließen. Mit diesen Zukunftstarifverträgen sollen Zusagen zu Investitionen, Produkten,  Beschäftigungssicherung und Qualifizierung vereinbart werden, die den strukturellen Wandel der Branchen gestalten. Zudem geht es um ein Paket von tariflichen Instrumenten zur Beschäftigungssicherung, Qualifizierung und der Aufzahlung zum Kurzarbeitergeld. Außerdem will die IG Metall durch eine tabellenwirksame Erhöhung der Entgelte die Kaufkraft der Beschäftigten stärken und einen Nachhaltigkeitsbonus für Mitglieder durchsetzen. Auch die Angleichung der Arbeitszeit im Osten an die im Westen sowie die Einbeziehung von Dual Studierenden in tarifliche Regelungen sind Ziele der IG Metall in der Tarifbewegung 2020.

Die Tarifkommissionen der regionalen Tarifgebiete haben keine bezifferte Forderung erhoben unter der Voraussetzung, dass bis Anfang April eine Einigung erzielt wird. Sollte bis Ostern kein Ergebnis gefunden werden, müsste der Versuch des Moratoriums als gescheitert betrachtet werden.

Der Vorstand der IG Metall hat auch die Kündigung der Entgeltregelungen für die Volkswagen AG beschlossen. Diese Kündigung wurde von der Tarifkommission der Volkswagen AG beantragt und wird zum 30. April 2020 wirksam. Für die Volkswagen AG gilt ein Haustarifvertrag.

Ein formaler Forderungsbeschluss wurde nicht gefasst. Die Tarifpartner haben einvernehmlich die Frist zur Übermittlung der Forderung bis zum 21. April verschoben.

Quelle: IG Metall / Vorschaufoto: marketSTEEL

Zurück