Gut vorbereitet, wenn das deutsche Lieferkettengesetz kommt
von Hubert Hunscheidt
Ab 2023 sollen große deutsche Unternehmen zur Kontrolle der Einhaltung von Menschenrechten auch bei ihren Zulieferbetrieben gesetzlich verpflichtet werden. Diesen Entwurf eines Lieferkettengesetzes stellten jüngst Entwicklungsminister Gerd Müller, Arbeitsminister Hubertus Heil und Wirtschaftsminister Peter Altmaier bei einer gemeinsamen Pressekonferenz vor. Ziel ist es, zu verhindern, dass aus dem Ausland importierte Güter, die hierzulande weiterverarbeitet oder verkauft werden, auf umweltschädigende oder gegen die Arbeitsbedingungen verstoßende Produktionsverfahren zurückgreifen und hiesige Unternehmen in Haftung genommen werden können, wenn ihre Zulieferer gegen diese Bestimmungen verstoßen. Das Zentrum für Nachhaltige Unternehmensführung (ZNU) an der Uni Witten/Herdecke (UW/H) unterstützt die Einführung eines Lieferkettengesetzes ausdrücklich und sieht sich gut für die Anforderungen der Zukunft gerüstet, da sein ZNU-Standard Nachhaltiger Wirtschaften, mit dem sich Unternehmen zertifizieren lassen können, bereits jetzt 90 Prozent der im Gesetzentwurf geforderten Bedingungen abdeckt. Das ZNU wird in der nächsten Revision des Standards 2022 die Lücke der letzten 10 Prozent schließen und den ZNU-Standard somit noch vor der Einführung eines Lieferkettengesetzes rechtssicher machen.
Auch wenn der nun beschlossene Gesetzentwurf nur für große Unternehmen (2023 für alle Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten, 2024 dann ab 1.000 Beschäftigten) gilt, so wird er auch die kleinen und mittleren Unternehmen betreffen, sofern diese in der Lieferkette eines vom Gesetz betroffenen Unternehmens sind.
Das ZNU, ein universitäres Forschungsinstitut der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft an der UW/H, sieht seinen ZNU-Standard Nachhaltiger Wirtschaften auf das neue Gesetz gut vorbereitet, denn er macht ein integriertes Managementsystem für nachhaltiges Wirtschaften in den Unternehmen, unabhängig von der Größe oder der Branche möglich. Zum einen deckt der Standard alle drei Dimensionen Umwelt, Wirtschaft und Soziales ab und zum anderen fördert er die Entwicklung zum nachhaltigeren Wirtschaften kontinuierlich. Dabei werden insbesondere die Auswirkungen der Unternehmen auf deren Wertschöpfungsketten und die Gesellschaft berücksichtigt. Die ganzheitliche Orientierung an einzelnen Themen wie z. B. Klima, Energie (aus dem Bereich Umwelt), Beschaffung, gerechte Wertschöpfung (aus dem Bereich Wirtschaft) oder Menschenrechte und Kultur der Vielfalt (aus dem Bereich Soziales) sichert bzw. fördert einen dynamischen und wirkungsvollen Lern- und Entwicklungsprozess in den Unternehmen.
Zudem wird der Dialog mit Anspruchsgruppen innerhalb und außerhalb der Organisation erleichtert und lässt deren Nachhaltigkeitsleistungen auch in Politik und Gesellschaft sichtbarer werden. So kann z. B. der Beitrag der Organisation zu den SDGs mithilfe des ZNU-Standard Nachhaltiger Wirtschaften leicht nachverfolgt werden.
Unternehmen erkennen, Schritt für Schritt ihre wesentlichen Themen, können diese bearbeiten und sich kontinuierlich nachhaltiger entwickeln. So gelingt es u.a. Nachhaltigkeit für Organisationen greifbar und messbar zu machen, sowie die Menschen für die Chancen einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise zu begeistern, die Umsetzung dieser zu erleichtern und eine positive Lern- und Entwicklungsdynamik auszulösen. Der ZNU-Standard Nachhaltiger Wirtschaften ist unabhängig von der Unternehmensgröße und auch branchenübergreifend anwendbar und bietet letztlich eine glaubwürdige Basis für die interne und externe Kommunikation.
Standardgeber des ZNU-Standard Nachhaltiger Wirtschaften ist das Zentrum für nachhaltige Unternehmensführung (ZNU).
Quelle: Universität Witten/Herdecke / Foto: marketSTEEL