Gießereimechaniker erhalten neue Ausbildungsverordnung

von Alexander Kirschbaum

Die Ausbildungsdauer von 3,5 Jahren bleibt auch künftig bestehen. Der Beruf gehört ab sofort zur attraktiven Gruppe der industriellen Metallberufe und es gibt keine gemeinsame Ausbildungsordnung mehr mit dem Beruf "Verfahrensmechaniker/-in Hütten- und Halbzeugindustrie".

Wesentliche Änderungen gegenüber der alten Ausbildungsordnung aus dem Jahr 1997 sind:

- Eine Spezialisierung in sechs Schwerpunkte im letzten Ausbildungshalbjahr;
- Die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung (zeitlich auseinanderfallende Teile 1 und 2 der Abschlussprüfung, wobei Teil 1 die bisherige Zwischenprüfung ersetzt);
- Das Variantenmodell bei der Abschlussprüfung Teil 2 (Auswahl zwischen einem betrieblichen Auftrag und einer vorgegebenen, überregional erstellten Arbeitsaufgabe).

Die Gießereimechaniker/-innen erlernen im ersten Ausbildungsjahr Inhalte aus der Metallgrundbildung. In Folge werden dann schwerpunktübergreifende Inhalte vermittelt. Im letzten Ausbildungshalbjahr erfolgt die Spezialisierung in sechs Wahl-Schwerpunkte: Handformguss, Maschinenformguss, Druck- und Kokillenguss, Feinguss, Schmelzbetrieb oder Kernherstellung.

Quelle: BDG - Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie Bildtext: Aufgrund der neuen Ausbildungsverordnung gehört das Berufsbild des Gießereimechanikers ab sofort zur attraktiven Gruppe der industriellen Metallberufe. (Foto: RALF MÜNCH)

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