Gabriel: "Neues Kapitel für Strommarkt der Zukunft"

von Hans Diederichs

Das Bundeskabinett hat heute weitreichende energiepolitische Beschlüsse gefasst. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel erklärte dazu: "Mit den heutigen Beschlüssen des Bundeskabinetts haben wir ein neues Kapitel für den Strommarkt der Zukunft aufgeschlagen. Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes schafft einen konsequent marktwirtschaftlichen Ordnungsrahmen für den Strommarkt der Zukunft."

Mit dieser größten Reform des Strommarktes seit der Liberalisierung der Energiemärkte in den 90er Jahren werde der Strommarkt nun fitgemacht für das 21. Jahrhundert, fügte Gabriel hinzu. Durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende werde der nötige Rahmen geschaffen, damit der Stromsektor einer der ersten voll digitalisierten Sektoren unserer Volkswirtschaft werden könne. Das sei eine Grundvoraussetzung für weitere Effizienzgewinne, auch in anderen Sektoren, so der Minister weiter.

Umsetzung des Weißbuchs zum Strommarkt

Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes setzt die Maßnahmen des Weißbuchs "Ein Strommarkt für die Energiewende" sowie des "Eckpunktepapiers für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende" vom 1. Juli 2015 um. Das Strommarktgesetz verfolgt dabei den Ansatz, Marktmechanismen zu stärken und einen Rahmen zu schaffen, in dem alle Stromanbieter und Flexibilitätsoptionen miteinander im Wettbewerb stehen.

Der künftige Strommarkt soll Versorgungssicherheit bei wachsenden Anteilen erneuerbarer Energien gewährleisten. Die neu geschaffene Kapazitätsreserve soll dabei den Strommarkt zusätzlich gegen unvorhersehbare Ereignisse absichern. Dazu werden bis zu 4,4 GW Reservekraftwerke außerhalb des Marktes bereitgehalten. Damit soll ein höheres Maß an Versorgungssicherheit erreicht werden. Gleichzeitig bettet das Gesetz den zukünftigen Strommarkt 2.0 stärker in den europäischen Binnenmarkt ein und sorgt damit für zusätzliche Kosteneffizienz. Die Nutzung grenzüberschreitender Kapazitäten sei viel kostengünstiger, als sämtliche Kapazitäten national vorzuhalten.

Alte Braunkohlekraftwerke werden abgeschaltet

Um das nationale Klimaschutzziel für 2020 zu erreichen, wird mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes außerdem eine Sicherheitsbereitschaft eingerichtet, in die schrittweise ältere, emissionsintensive Braunkohlekraftwerke überführt werden. Die Braunkohlekraftwerke bleiben für vier Jahre in der Sicherheitsbereitschaft und werden anschließend stillgelegt. Ab dem Zeitpunkt der Überführung in die Sicherheitsbereitschaft wird im Regelfall kein Kohlendioxid mehr emittiert. 

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende soll einen zusätzlichen wichtigen Impuls für die Weiterentwicklung des Strommarktes setzen, indem es die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung des Stromsektors schafft.

Weitere Informationen zum Strommarktgesetz und zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende finden Sie im Überblickspapier mit Informationen zum heutigen Energiekabinett und im Papier "Smart Metering - Datenschutz und Datensicherheit auf höchstem Niveau."

Quelle: BMWi; Bildtext: Voller Energie (Petra Dirscherl  / pixelio.de)

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