Spezialverchromter Verpackungsstahl bis 2028 zugelassen
von Hubert Hunscheidt
Mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vom 21.10.2020 gelten für die Produkte des Unternehmens folgende neue Überprüfungszeiträume ("Review time") bei der Verwendung von Chromtrioxid: Passivierung für Weißblech Zulassung bis 21.10.2027 und spezialverchromter Verpackungsstahl (ECCS) Zulassung bis 31.12.2028. Chromtrioxid befindet sich nicht auf der Oberfläche des fertigen Produkts, sondern wird ausschließlich im Herstellungsprozess beider Produkte eingesetzt.
„Wir unterstützen aktiv den Umstieg zu Chrom(VI)-freien Alternativprodukten und haben mit der chromfreien Passivierung rasselstein® CFPA bereits ein serienreifes Produkt im Portfolio“, so Dr. Peter Biele, CEO des einzigen deutschen Herstellers von Verpackungsstahl. „Aus Gründen des Risikomanagements haben wir jedoch die Weiterverwendung von Chromtrioxid abgesichert, bis die Substitution der bisherigen Produkte durch unsere neu entwickelten Chrom(VI)-freien Alternativen gemeinsam mit unseren Partnern in der Lieferkette erreicht ist. Hierdurch können wir unseren Kunden den notwendigen Spielraum bei der Implementierung der Chrom(VI)-freien Produkte im Markt geben."
Chrom(VI)-freie Alternativprodukte sind zur Qualifizierung verfügbar
Eines der 100 Prozent Chrom(VI)-freien Alternativprodukte, die heute schon bei thyssenkrupp Rasselstein verfügbar sind, ist rasselstein® CFPA – eine innovative Passivierung für Weißblech auf Basis von Titan. Das Produkt kommt ohne das bisher übliche Chromtrioxid aus und bietet die gleiche Funktionalität wie die chrombasierten Passivierungen, die bislang Standard sind. CFPA wurde von den europäischen Herstellern von Verpackungsstahl, die im Verband APEAL organisiert sind, gemeinsam entwickelt. Die chromfreie Passivierung ist ohne Einschränkungen mit EU- und FDA-Vorschriften konform und für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen. Der Entwurf der Euronorm EN10202 beschreibt deshalb CFPA als den neuen europäischen Standard. „rasselstein® CFPA ist heute serienreif, so dass wir derzeit alle Verzinnungslinien nach und nach auf den neuen Produktionsstandard umstellen“, so Oliver Hoffmann, CTO bei thyssenkrupp Rasselstein.
Auch für spezialverchromtes Material hat thyssenkrupp Rasselstein eine Alternative zu Chrom(VI) in der Entwicklung. Diese beruht auf einer neuen Beschichtungstechnologie namens Trivalent Chromium Coating Technology (TCCT) und basiert auf Chrom(III) anstelle des bisher üblichen Chrom(VI) als Einsatzstoff in den Prozessen. Das finale Produkt behält den heutigen Aufbau bei und entspricht den Vorgaben der EU-REACH-Verordnung. Die Technologie fußt auf einem Patent der Tata Steel Ijmuiden B.V., an dem die thyssenkrupp Rasselstein GmbH eine Lizenz erworben hat. „Wir haben TCCT mit unserer bestehenden Kompetenz bei der Herstellung von spezialverchromten Feinstblech weiterentwickelt. Aktuell entsteht auf dem Werkgelände eine neue Veredlungsanlage, die TCCT herstellen wird und voraussichtlich 2022 ihren Betrieb aufnimmt“, meint Hoffmann mit Blick in die Zukunft.
Rechtssicherheit durch Entscheidung der EU-Kommission
„Mit der Entscheidung der EU-Kommission haben wir nun Rechtssicherheit. Wir werden die Verlängerung der Autorisierung nutzen, um unsere Kunden zu überzeugen, zeitnah zu den chromfreien Alternativprodukten zu wechseln, Lagertests durchzuführen – sofern noch nicht geschehen – und unsere Produkte schnellstmöglich zu qualifizieren. Hierbei können Kunden von thyssenkrupp in Andernach auf die volle Unterstützung der Technischen Kundenberatung setzen, die ihnen bei allen Fragen beratend zur Seite steht", so Biele weiter. „Auch wenn das Ende des Autorisierungszeitraums aktuell noch in weiter Ferne scheint: die Deadline rückt näher. Wir bei Rasselstein sind vorbereitet und hoffen, gemeinsam mit der Wertschöpfungskette das Ziel zu erreichen, innerhalb der EU insbesondere auf Basis der REACH-Verordnung noch mehr für Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz zu tun.“
Quelle und Vorschaufoto: thyssenkrupp Rasselstein GmbH