EU verhängt Geldstrafen gegen Logistik-Kartell

von Hans Diederichs

Die zu den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) gehörende Express Interfracht und die zur Deutschen Bahn (DB) gehörende Schenker haben nach Überzeugung der EU-Kommission mit einem Kartell gegen das für so genannte „Ganzzugdienstleistungen“ geltende Recht verstoßen. Die Unternehmen trafen Preisabsprachen und teilten ihre Kunden für ihre „Balkantrain-“ und „Soptrain-“Dienstleistungen in Europa für fast acht Jahre zu. Die Kommission legte eine Strafzahlung von insgesamt 49.154.000 Euro fest.

Kühne+Nagel aus der Schweiz, das eines der größten Transport- und Logistikunternehmen in Europa ist, beteiligte sich ebenfalls am Kartell, wurde aber mit keiner Geldbuße belegt, da das Unternehmen aufgrund der Bekanntgabe des Kartells unter die Kronzeugenregelung der Kommission von 2006 fiel.

Express Interfracht und Schenker erhielten nach der Kronzeugenregelung Geldbußenermäßigungen, weil sie bei der Untersuchung mit der Kommission kooperiert hatten. Da alle drei Unternehmen einem Vergleich mit der Kommission zustimmten, wurde ihre Geldbuße um weitere 10 % reduziert.

Bei „Ganzzügen“ handelt es sich um ein Güterbeförderungssystem von einem Knotenpunkt zum anderen, ohne dass die Wagons aufgeteilt oder zwischendurch abgestellt werden. Dies spart Zeit und Geld für Kunden aus einer Vielzahl von Branchen, insbesondere aber jenen, in denen Güter mit großem Volumen zu befördern sind. Ganzzüge sind grundsätzlich wirtschaftlich effizienter als der herkömmliche Schienengütertransport, vor allem bei der Beförderung einzelner Güter.

Die unter das Kartell fallenden Ganzzüge, d. h. der „Balkantrain“ und der „Soptrain“ wurden gemeinsam von Kühne+Nagel, Express Interfracht und Schenker betrieben. Der „Balkantrain“ gewährleistet die Verbindung zwischen West- und Mitteleuropa und Südosteuropa. Der „Soptrain“ verbindet Mitteleuropa mit Rumänien. Alle Unternehmen waren von Juli 2004 bis Juni 2012 an der Zuwiderhandlung beteiligt.

Quelle: EU-Kommission  Foto: Erich Westendarp  / pixelio.de

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