EU stärkt Kreislaufwirtschaft: Rat beschließt Position zum Recycling von Altfahrzeugen
von Hubert Hunscheidt

Kreislaufwirtschaft: Rat beschließt Position zum Recycling von Altfahrzeugen
Der Rat der Europäischen Union hat seine Position zur Verordnung über Altfahrzeuge (End-of-Life Vehicles, ELV) angenommen. Diese Verordnung legt Anforderungen fest, die sicherstellen sollen, dass neue Fahrzeuge so gestaltet werden, dass ihre Wiederverwendung, ihr Recycling und ihre Rückgewinnung erleichtert werden. Ein zentrales Element ist die Einführung eines verbindlichen Ziels für den Einsatz von recyceltem Kunststoff. Zudem wird die Möglichkeit eröffnet, künftig auch Quoten für recycelten Stahl, Aluminium und kritische Rohstoffe festzulegen.
Erweiterter Geltungsbereich: Lkw, Motorräder und Spezialfahrzeuge
Der Rat weitet den Geltungsbereich der Verordnung aus und erhöht damit den Anspruch an die Kreislaufwirtschaft. Künftig sollen auch schwere Nutzfahrzeuge, Zwei- und Dreiräder sowie Quads erfasst werden. Wie bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen müssen diese so konstruiert sein, dass Bauteile leicht entfernt werden können. Die Hersteller sind verpflichtet, eine Kreislaufstrategie zu entwickeln und die einzelnen Fahrzeugteile zu kennzeichnen. Auch bestimmte Spezialfahrzeuge – etwa Feuerwehrfahrzeuge, mobile Kräne oder Krankenwagen – wurden in den Anwendungsbereich aufgenommen, um die Rückgewinnung wertvoller Materialien weiter zu fördern.
Gebrauchtwagen und Altfahrzeuge
Neu ist auch eine Anforderung, wonach beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen bei jedem Eigentümerwechsel ein Nachweis erbracht werden muss, dass es sich nicht um ein Altfahrzeug handelt. Diese Pflicht gilt nicht für private Verkäufe, ausgenommen solche über Online-Plattformen, da hier ein höheres Risiko besteht. Zudem präzisiert der Rat die Definition von Altfahrzeugen und führt Ausnahmen für Fahrzeuge von besonderem kulturellem Wert sowie für restaurierte Oldtimer ein.
Die Kommission kann bei Engpässen oder extremen Preissteigerungen vorübergehende Ausnahmen zulassen. Zudem kann sie nach Machbarkeitsprüfungen Quoten für andere Materialien wie Stahl oder Aluminium festlegen.
Bürokratieabbau für Hersteller
Um die Belastung der Fahrzeughersteller zu reduzieren, soll die Kreislaufstrategie künftig nicht mehr für jedes einzelne Modell, sondern pro Fahrzeugkategorie (z. B. Pkw, Transporter) erstellt werden. Auch der digitale „Circularity Vehicle Passport“ soll besser mit anderen EU-Vorgaben abgestimmt werden.
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung werden Fahrzeughersteller künftig stärker in die Pflicht genommen, auch für die Entsorgung ihrer Produkte nach deren Nutzung aufzukommen. Die überarbeitete Regelung ermöglicht es den Mitgliedstaaten, auf regionale Besonderheiten – etwa in Randlagen – Rücksicht zu nehmen. Die Hersteller müssen zudem die Transportkosten von Sammelstellen zu Behandlungsanlagen tragen sowie anteilig für Fahrzeuge aufkommen, deren Hersteller nicht mehr existieren. Für Lkw und Motorräder muss die EPR-Gebühr die gesamte Behandlungs- und Entsorgungskette abdecken. Für Fahrzeuge aus Drittstaaten gilt, dass die Recyclingkosten vom jeweiligen Inverkehrbringer in der EU getragen werden müssen.
Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen
Die Position des Rates konkretisiert, wohin Altfahrzeuge gebracht werden müssen – entweder zu einer autorisierten Behandlungsanlage oder zu einer Sammelstelle – und wie die Behandlung zu erfolgen hat. Dazu zählen die sichere Lagerung, Entnahme gefährlicher Stoffe und Bauteile sowie eine zeitlich begrenzte Zwischenlagerung vor dem Schreddern. Das gemeinsame Zerkleinern von Altfahrzeugen mit anderen Abfällen wird künftig nur erlaubt, wenn strenge Qualitätsstandards und Grenzwerte eingehalten werden.
Export von Gebrauchtfahrzeugen
Um den Verlust von Fahrzeugen nach ihrem Lebensende zu minimieren, soll der Export gebrauchter Fahrzeuge strenger kontrolliert werden. Künftig sollen automatisierte Zollkontrollen sicherstellen, dass nur verkehrstaugliche Fahrzeuge aus der EU ausgeführt werden. Die Mitgliedstaaten können weiterhin bestehende Anwendungen nutzen, um sich mit dem MOVE-HUB – der EU-Plattform zur Verbindung nationaler Fahrzeugregister mit Zollsystemen – zu vernetzen.
Nächste Schritte
Mit dem Ratsbeschluss ist der Weg frei für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, sobald dieses seinerseits eine Position zur Verordnung über Altfahrzeuge festgelegt hat.
Quelle: Rat der Europäischen Union / Foto: Fotolia