EU konkretisiert Zuteilung von Emissionsrechten bis 2030
von Hubert Hunscheidt
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat ihren Leitfaden zur kostenlosen Zuteilung von Emissionsberechtigungen im EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS 1) für den Zeitraum 2026 bis 2030 überarbeitet. Mit dem neuen Teil 3c werden insbesondere methodische Grundlagen wie Produkt-Emissionswerte, Systemgrenzen und historische Aktivitätsraten detaillierter erläutert.
Für die Stahlindustrie ist der aktualisierte Leitfaden von besonderer Relevanz. Er enthält konkrete Klarstellungen zu verschiedenen Produktkategorien, darunter Roheisen, Eisen sowie kohlenstoffbasierte und hochlegierte Elektrostahlqualitäten. Darüber hinaus werden wichtige Abgrenzungsfragen präzisiert, etwa im Hinblick auf Eisenschwamm, Eisenerzsinter und verschiedene Zwischenprodukte.
Diese Differenzierungen können direkte Auswirkungen auf die Berechnung und Zuteilung von Emissionsrechten haben. Insbesondere für Unternehmen entlang der Stahlwertschöpfungskette – von Herstellern über Händler bis hin zu Anlagen- und Maschinenbauern – steigt damit die Bedeutung einer präzisen Datenerhebung und korrekten Zuordnung.
Ziel des Leitfadens ist es, Unternehmen bei der Antragstellung zu unterstützen und Fehler bei der Zuteilung zu vermeiden. Angesichts der zunehmenden regulatorischen Komplexität im EU-ETS sollten betroffene Unternehmen die neuen Vorgaben frühzeitig prüfen und in ihre Prozesse integrieren.
Der Leitfaden steht hier zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) / Foto: Bildkonzept und KI-Gestaltung marketSTEEL