EU-Kommission konkretisiert CBAM-Regeln für Eisen und Stahl

von Hubert Hunscheidt

Die Europäische Kommission hat eine sektorspezifische CBAM-Leitlinie für die Eisen- und Stahlindustrie veröffentlicht. Sie richtet sich insbesondere an Anlagenbetreiber außerhalb der EU und erläutert die Berechnung, Überwachung und Dokumentation der eingebetteten Emissionen in der seit 2026 geltenden definitiven Phase des CO₂-Grenzausgleichssystems.

Die vom CBAM erfassten Eisen- und Stahlwaren werden dabei sechs aggregierten Produktgruppen zugeordnet: gesintertes Erz, Ferrolegierungen, Roheisen, direktreduziertes Eisen (DRI), Rohstahl sowie Eisen- und Stahlprodukte. Zur letzten Gruppe gehören unter anderem Flachprodukte, Stabstahl, Draht, Profile, Rohre, Konstruktionserzeugnisse, Behälter und Verbindungselemente.

Direkte Emissionen stehen im Mittelpunkt

Bei Eisen- und Stahlprodukten werden grundsätzlich die direkten Emissionen berücksichtigt. Eine wesentliche Ausnahme bildet gesintertes Erz: Hier fließen auch die indirekten, durch den Stromverbrauch verursachten Emissionen in die Berechnung ein. Wird Sinter anschließend als Vorprodukt für andere Stahlerzeugnisse eingesetzt, werden diese Emissionen entsprechend weitergegeben.

Bei komplexeren Stahlprodukten müssen zudem die Emissionen relevanter Vorprodukte wie Roheisen, DRI, Ferrolegierungen und Rohstahl einbezogen werden. Post-Consumer-Schrott wird dagegen mit null eingebetteten Emissionen angesetzt.

Für die Elektrostahlroute stellt die Kommission klar, dass die mit dem Stromverbrauch des Elektrolichtbogenofens verbundenen Emissionen bei der Ermittlung der eingebetteten Emissionen von Rohstahl nicht berücksichtigt werden. Direkte Emissionen beispielsweise aus Brennstoffen, Elektroden und kohlenstoffhaltigen Einsatzstoffen müssen dagegen erfasst werden.

Zusätzliche Angaben für Stahlproduzenten

Werden gleiche Produkte über unterschiedliche Produktionsrouten hergestellt, sind die spezifischen eingebetteten Emissionen in der Regel als gewichteter Durchschnitt zu berechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen können außerdem mehrere Produktionsschritte innerhalb eines Werkes zu einem gemeinsamen Produktionsprozess zusammengefasst werden.

Die Leitlinie sieht zusätzliche Berichtspflichten vor. Bei Roheisen und DRI sind beispielsweise Angaben zum verwendeten Reduktionsmittel erforderlich. Für Rohstahl und fertige Stahlprodukte müssen unter anderem der Schrotteinsatz je Tonne Produkt und der Anteil von Pre-Consumer-Schrott angegeben werden.

Unternehmen, die tatsächliche Emissionswerte anstelle von Standardwerten verwenden wollen, benötigen einen englischsprachigen Überwachungsplan und müssen die entsprechenden Unterlagen mindestens sechs Jahre aufbewahren. Emissionsdaten extern bezogener Vorprodukte müssen zudem durch einen akkreditierten Prüfer verifiziert sein.

Die Kommission unterstreicht, dass die sektorspezifische CBAM-Leitlinie der Erläuterung und praktischen Umsetzung dient. Rechtlich bindend bleiben die zugrunde liegenden EU-Vorschriften.

Quelle: Eurometal / Foto: marketSTEEL