Die Europäische Kommission hat die novellierte Förderrichtlinie sowie den zugehörigen Förderaufruf für die CO₂-Differenzverträge (Carbon Contracts for Difference / CCfD) beihilferechtlich genehmigt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) sieht darin einen wichtigen Schritt zur Unterstützung der industriellen Transformation in Deutschland.
Bereits am 5. Mai 2026 hatte das BMWE das Gebotsverfahren 2026 gestartet. Mit dem Förderprogramm sollen Investitionen energieintensiver Industrieunternehmen in CO₂-arme und innovative Produktionsverfahren unterstützt werden. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken und gleichzeitig die Dekarbonisierung voranzutreiben.
Von den Fördermaßnahmen profitieren insbesondere Unternehmen aus den Branchen Chemie, Metalle, Zement, Kalk, Glas, Papier und Keramik. Gerade für die Stahl- und Metallindustrie gelten CO₂-Differenzverträge als zentrales Instrument, um den Umstieg auf klimafreundliche Produktionsverfahren wirtschaftlich abzusichern.
Mit der Genehmigung der Europäischen Kommission besteht nun endgültige Rechtssicherheit für die Förderbedingungen des aktuellen Gebotsverfahrens. Weitere Informationen und Unterlagen stellt das BMWE über die Plattform CO₂-Differenzverträge bereit.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie / Foto: marketSTEEL