EU bestätigt neues Stahlschutzregime – Quotenverteilung bleibt kurz vor Start offen
von Hubert Hunscheidt
Die Europäische Union hat die Grundlagen ihres neuen Stahlschutzregimes offiziell festgelegt. Mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2026/1384 steht fest, dass ab dem 1. Juli 2026 jährliche Zollkontingente (TRQ) von insgesamt 18,3 Millionen Tonnen sowie ein Zollsatz von 50 Prozent auf Importe außerhalb dieser Kontingente gelten werden. Die neuen Regelungen ersetzen die bisherigen Schutzmaßnahmen, die am 30. Juni auslaufen.
Für erhebliche Unsicherheit sorgt jedoch weiterhin das Fehlen der länderspezifischen Quotenaufteilung. Die Europäische Kommission hat den dazugehörigen Durchführungsrechtsakt bislang nicht veröffentlicht. Erst diese Verteilung wird festlegen, welche Mengen einzelne Lieferländer zollfrei in die EU exportieren dürfen.
Nach Einschätzung von Jon Carruthers-Green, Stahlmarktanalyst bei MEPS International, hatten viele Marktteilnehmer erwartet, dass die konkreten Länderquoten zeitgleich mit der Verordnung bekanntgegeben werden. Ohne diese Informationen bleibe für Importeure und Händler unklar, welche Mengen künftig tatsächlich verfügbar seien.
Da der Starttermin unmittelbar bevorsteht, befinden sich bereits Stahlmengen in Häfen, Lagern und Zollanlagen und warten auf Klarheit über die neuen Kontingente. Sollten die Länderquoten nicht rechtzeitig veröffentlicht werden, könnten die Regelungen rückwirkend angewendet oder zunächst als globale Kontingente betrieben werden. In diesem Fall würden Importe aus allen Ursprungsländern um dieselben Quoten konkurrieren, was zu einem sprunghaften Anstieg von Zollanmeldungen führen könnte.
Die neue Verordnung enthält zudem weitere wichtige Festlegungen. Nicht ausgeschöpfte Kontingente werden im ersten Jahr automatisch in die jeweils nächste Quartalsperiode übertragen. Ab Juli 2027 sollen solche Übertragungen jedoch nicht mehr automatisch erfolgen. Die Kommission will dann unter anderem die Auslastung der Quoten, den Importdruck sowie die Versorgung der nachgelagerten Industrien berücksichtigen.
Ab dem 1. Oktober 2026 werden zudem sogenannte „Melt-and-Pour“-Nachweise eingeführt. Importeure müssen künftig dokumentieren, in welchem Land der Stahl ursprünglich erschmolzen und erstmals vergossen wurde. Damit soll eine mögliche Umgehung der Schutzmaßnahmen erschwert werden.
Noch weitreichender könnten die Folgen ab Oktober 2027 sein. Dann will die Kommission die Herkunftsangaben bei der Überprüfung der Quotenverteilung berücksichtigen. Bis Ende Juni 2028 muss zudem geprüft werden, ob der Zugang zu den Zollkontingenten künftig an das Ursprungsland der Stahlerzeugung und nicht mehr an das Exportland gekoppelt werden sollte. Dies könnte insbesondere für Verarbeitungszentren und Länder mit hohem Anteil importierter Vorprodukte erhebliche Auswirkungen haben.
Darüber hinaus schafft die Verordnung Spielraum für spätere Anpassungen. Die jährlichen Gesamtquoten können künftig innerhalb einer Bandbreite von 14,4 bis 22,2 Millionen Tonnen verändert werden. Dabei sollen Faktoren wie Nachfrageentwicklung, Importanteile, globale Überkapazitäten, die Dekarbonisierung der europäischen Industrie sowie industriepolitische Ziele berücksichtigt werden.
Weitere Überprüfungen sind bereits vorgesehen. Bis Ende 2026 soll die Kommission bewerten, ob zusätzliche Eisen- und Stahlprodukte in das Schutzsystem aufgenommen werden sollten. Eine weitere Überprüfung bis Juni 2027 wird sich mit der Frage befassen, ob die Maßnahmen künftig auch auf stahlhaltige Folgeprodukte ausgeweitet werden sollen.
Quelle: MEPS International Ltd. / Foto: marketSTEEL