DPMA warnt vor gefälschten Zahlungsaufforderungen

von Angelika Albrecht

Anlässlich eines gravierenden Falles warnt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) vor betrügerischen und irreführenden Zahlungsaufforderungen. Im aktuellen Fall geht es um gefälschte Schreiben an Inhaberinnen und Inhaber eingetragener Marken, die per E-Mail angeblich im Namen der DPMA-Präsidentin verschickt wurden. In dem Schreiben wird zur Zahlung angeblich fälliger Anmeldegebühren auf ein polnisches Konto aufgefordert. Angehängt ist in den bisher bekannten Fällen auch eine gefälschte Markenurkunde mit dem Logo des DPMA und der gefälschten Unterschrift der Präsidentin. Das DPMA ruft dazu auf, der Zahlungsaufforderung keinesfalls Folge zu leisten.

Dreister Betrugsfall

Seit Montagfrüh gingen wegen der betrügerischen Zahlungsaufforderungen zahlreiche Nachrichten alarmierter Bürgerinnen und Bürger beim Zentralen Kundenservice des DPMA in München ein. „Es handelt sich offensichtlich um einen besonders dreisten Versuch, unsere Kundinnen und Kunden zu betrügen“, sagte DPMA-Präsidentin Eva Schewior. „Wir hoffen, dass niemand zu Schaden kommt und werden umgehend Strafanzeige erstatten.“

In den vergangenen Jahren hatte das DPMA ähnliche Betrugsfälle registriert. Zuletzt waren die Zahlungsaufforderungen allerdings mit frankierten Briefen versendet worden. Zum ersten Mal wurden die Aufforderungen nun per E-Mail und im Namen der DPMA-Präsidentin verschickt. Absender waren verschiedene E-Mail-Adressen, die allerdings gewisse Ähnlichkeiten aufweisen.

DPMA stellt keine Rechnungen!

Das DPMA ruft dazu auf, grundsätzlich auf keine derartigen Zahlungsaufforderungen einzugehen. Die Behörde weist nachdrücklich darauf hin, dass von offizieller Seite für Anmelde-, Jahres- und Verlängerungsgebühren weder Rechnungen noch Zahlungsaufforderungen versendet werden. In Empfangsbestätigungen, die das Amt im Nachgang zu einer Markenanmeldung verschickt, werden lediglich Gebühreninformationen gegeben. Für die fristgerechte Überweisung der Gebühren ist jeder Anmelder selbst verantwortlich. Für die Veröffentlichung der Schutzrechte in den amtlichen Registern werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.

Weitere Informationen zu irreführenden Zahlungsaufforderungen und zu den amtlichen Gebühren erhalten Sie auf den Internetseiten des DPMA.


Über das Deutsche Patent- und Markenamt

Erfindergeist und Kreativität brauchen wirksamen Schutz. Das DPMA ist das deutsche Kompetenzzentrum für alle Schutzrechte des geistigen Eigentums – für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Als größtes nationales Patentamt in Europa und fünftgrößtes nationales Patentamt der Welt steht es für die Zukunft des Erfinderlandes Deutschland in einer globalisierten Wirtschaft. Seine knapp 2.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an drei Standorten – München, Jena und Berlin – sind Dienstleister für Erfinder und Unternehmen. Sie setzen Innovationsstrategien des Bundes um und entwickeln die nationalen, europäischen und internationalen Schutzsysteme weiter.


Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt  / Vorschaubild: pixabay (riki32)

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