CMA warnt vor Exportbeschränkungen über das Abfallrecht
von Hubert Hunscheidt
Das Kabinett von Exekutiv-Vizepräsident Stéphane Séjourné hatte den Verzicht am 4. September mitgeteilt. Im Gespräch waren Instrumente wie Ausfuhrzölle, die den Export in begrenztem Umfang eingeschränkt hätten.
Zur Begründung verweist die Kommission auf interne Beratungen: Das vorgeschlagene Instrument hätte nur etwa die Hälfte der Exportmengen erfasst. Statt eines Handelsinstruments arbeitet die Kommission nun an einer Lösung im Abfallrecht.
Dass die Kommission die ursprünglich vorgesehenen Handelsmaßnahmen noch einmal grundsätzlich überprüft, hält die CMA für den richtigen Schritt. „Gerade bei einem so weitreichenden Eingriff in funktionierende Rohstoffmärkte ist es richtig, zunächst alle Auswirkungen und Alternativen sorgfältig zu betrachten", sagt CMA-Präsident Murat Bayram. „Ein Eingriff dieser Größenordnung wäre unverhältnismäßig gewesen und hätte erhebliche negative Folgen für die gesamte Aluminium-Wertschöpfungskette gehabt."
Für die CMA ist der Verzicht zugleich ein Signal, dass die Kommission die Bedenken der Recyclingwirtschaft ernst nimmt. Funktionierende globale Rohstoffmärkte sind aus Sicht des Verbands die beste Grundlage für eine wettbewerbsfähige europäische Wirtschaft – für die Recyclingbranche gilt das in besonderem Maß. „Wir begrüßen, dass die Generaldirektion Binnenmarkt diese Erkenntnis teilt und die Interdependenzen der Wertschöpfungskette anerkennt", sagt Bayram.
Debatte verlagert sich in die Abfallverbringungsverordnung
An die Stelle des Handelsinstruments soll ein delegierter Rechtsakt im Rahmen der Abfallverbringungsverordnung treten. Er soll die Ausfuhr von bestimmten Abfällen – darunter recyceltes Aluminium – in Nicht-OECD-Länder ausschließen. Betroffen wären damit zentrale Zielmärkte außerhalb Europas: China, Indien und die südostasiatischen Staaten gehören der OECD nicht an. Für einige EU-Beitrittskandidaten ist eine Ausnahme vorgesehen.
Neu ist dieser Weg nicht: Die verschärften Ausfuhrregeln der Abfallverbringungsverordnung sind bereits beschlossen und gelten ab dem 21. Mai 2027. Nicht gefährliche Abfälle dürfen dann nur noch zur Verwertung in solche Nicht-OECD-Länder ausgeführt werden, die bei der Kommission eine umweltgerechte Behandlung nachgewiesen haben und auf deren Liste stehen. Allerdings liegt der Text des geplanten delegierten Rechtsakts noch nicht vor. Offen ist, welche Abfallarten und Qualitäten erfasst werden und welche Beitrittskandidaten ausgenommen sind. Die Kommission hat eine öffentliche Konsultation angekündigt und strebt die Annahme bis Ende 2026 an.
Umweltrecht darf kein handelspolitischer Hebel werden
Dass die Kommission ihr Ziel nun über das Abfallrecht verfolgt, sieht die CMA mit Sorge. Die Abfallverbringungsverordnung regelt, in welche Nicht-OECD-Länder europäische Abfälle künftig noch ausgeführt werden dürfen. Ob ein Land auf die Liste der zugelassenen Staaten kommt, darf allein davon abhängen, ob es Abfälle nach Standards behandelt, die den europäischen gleichwertig sind. Ein umweltrechtliches Instrument zu nutzen, um Exporte aus handelspolitischen Gründen zu begrenzen, wäre ein Zweckentfremdung. Dem wird die CMA entschieden entgegentreten.
Praktische Bedeutung bekommt die Frage schon in wenigen Wochen. Für den 21. November 2026 ist die Veröffentlichung der Liste autorisierter Nicht-OECD-Staaten geplant. Wichtige Abnehmerländer mit hochmodernen Anlagen sind als Ablassventil für ungebrauchte recycelte Metalle in der EU unabdingbar und müssen in die Liste mit aufgenommen werden. Ein faktisches Exportverbot für recyceltes Aluminium würde globale Kreisläufe unterbrechen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas insgesamt schwächen.
Erst evaluieren, dann regulieren
Bevor weitere Exportbeschränkungen eingeführt werden, müssen ihre Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette sorgfältig evaluiert werden. Entscheidend ist dabei die Frage, ob für die betroffenen recycelten Rohstoffe in Europa überhaupt ausreichende industrielle Nachfrage und Verarbeitungskapazitäten bestehen. Märkte zu schließen, schafft noch keine Nachfrage.
Die CMA wird sich an der angekündigten Konsultation beteiligen. Zugleich appelliert der Verband an die Kommission, die Recyclingwirtschaft schon bei der Entwicklung künftiger Lösungen stärker einzubeziehen. „Unsere Branche hat konkrete Vorschläge, wie wir mehr recycelte Metalle in Europa einsetzen, Investitionen und industrielle Nachfrage stärken und gleichzeitig Bürokratie abbauen können – ohne neue Handelsbarrieren zu schaffen", sagt Bayram.
Metalle müssen dorthin fließen, wo sie gebraucht werden
„Wir sollten diese Debatte nicht als Konflikt zwischen Recyclingwirtschaft und Industrie führen. Im Gegenteil: Wir brauchen einander. Unser gemeinsames Ziel muss eine starke, wettbewerbsfähige europäische Industrie sein, die möglichst viele recycelte Metalle hier in Europa einsetzt", betont Bayram.
Kreislaufwirtschaft funktioniere allerdings nur, wenn beide Seiten des Kreislaufs funktionierten — diejenigen, die Rohstoffe recyceln, zurückgewinnen und handeln, und diejenigen, die sie wieder einsetzen. Gingen Produktion und Nachfrage in Europa zurück, lasse sich recyceltes Metall nicht einfach im Binnenmarkt festhalten in der Erwartung, dass daraus neue Nachfrage entstehe. „Metalle müssen dorthin fließen können, wo sie tatsächlich gebraucht und verarbeitet werden“, sagt der CMA-Präsident.
Deshalb wolle die CMA Brücken bauen — zwischen Produzenten und Recyclern, zwischen Industrie- und Umweltpolitik und zwischen den berechtigten Interessen Europas und funktionierenden internationalen Rohstoffmärkten. Das Ziel der Kommission, Europas industrielle Basis und seine Rohstoffversorgung zu stärken, teile der Verband ausdrücklich.
„Aber wir sind überzeugt, dass es intelligentere Wege gibt als zusätzliche Handelsbarrieren: weniger Bürokratie, bessere Investitionsbedingungen, wettbewerbsfähige Energiepreise und stärkere Anreize für den Einsatz recycelter Rohstoffe in Europa", so Bayram.
Über die Circular Metal Association (CMA)
Die Circular Metal Association ist Europas führender Branchenverband für Stahl- und Metallrecycling. Über 850 Mitgliedsunternehmen decken das gesamte Spektrum ab: von der Sammlung und Aufbereitung über den Handel bis zur Belieferung der metall- und stahlverarbeitenden Industrie. Rund 90 Prozent der am Markt tätigen Branchenunternehmen sind in der CMA organisiert. Ihre Mitglieder liefern die recycelten Rohstoffe, mit denen die europäische Industrie arbeitet — und sind damit unverzichtbarer Teil der europäischen Rohstoffindustrie. Entstanden ist die CMA aus der Fusion der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) und des Verbands Deutscher Metallhändler (VDM).
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Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. / Foto: marketSTEEL