China: Deutsche Industrie beklagt intransparente Vorschriften

von Alexander Kirschbaum

"Die Abschaltung von Virtual Private Netzwerk-Tunneln droht den Freiraum für unternehmerisches Handeln zu verengen. Trotz guter Konjunktur machen sich ausländische Unternehmen vor Ort Sorge über diese Tatsache", sagt Hubert Lienhard, Vorsitzender des Asien-Pazifik-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft (APA).

Der APA-Vorsitzende spielt mit der Äußerung auf das Inkrafttretens neuer Bestimmungen für den Internet-Zugang in China an. So sind in dem Land nach dem 31. März nur noch solche VPN-Tunnel erlaubt, die über einen der staatlichen Anbieter lizenziert und zugelassen sind. Alle Unternehmen, die derzeit noch über eigene VPN-Tunnel verfügen, müssen sicherstellen, dass sie eine solche chinesisch lizenzierte Leitung verwenden. Neben hohen Kosten, die durch eine solche Umstellung entstehen können, sorgen sich deutsche Unternehmen vor allem um die Sicherheit der Daten und befürchten eine zu starke Regulierung im grenzüberschreitenden Datenverkehr.

"Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen stellt diese Umstellung eine große Herausforderung dar. Zusammen mit der Anforderung, dass Daten lokal in China gespeichert werden müssen, erschwert dies den international operierenden Unternehmen die Geschäftstätigkeiten. Gleichzeitig bleibt die Frage, ob die Daten weiterhin wirklich sicher übermittelt werden können", so Lienhard weiter.

Cybersicherheitsgesetz ebenfalls unter Kritik

Befürchtungen einer Verschlechterung der Geschäftsbedingungen in China hat der APA auch mit Blick auf das seit vergangenem Jahr erlassene Cybersicherheitsgesetz. "Wir befürchten, dass das Cybersicherheitsgesetz Handel, Investitionen und Innovationen hemmt. Die deutsche Wirtschaft sieht die Gefahr, dass die derzeit in Vorbereitung befindlichen Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung des Gesetzes ausländische Unternehmen benachteiligen und machen sich über die Sicherheit für Daten Gedanken", erklärt Lienhard.

Das Gesetz tangiert laut APA fast alle Unternehmen, die in oder mit China Geschäfte machen, Daten grenzüberschreitend übertragen, speichern oder Produkte im Bereich kritischer Infrastruktur nach China exportieren. Bis Ende 2018 soll der Rechtsrahmen gesteckt sein.

Quelle: BDI  Vorschau-Foto: Fotolia

Zurück