CBAM: Frist endet am 31. März – Unternehmen drohen Einschränkungen

von Hubert Hunscheidt

Im Rahmen des CO₂-Grenzausgleichssystems der Europäischen Union (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) endet am 31. März 2026 die Übergangsfrist für Unternehmen zur Beantragung des Status als autorisierter CBAM-Anmelder.

Unternehmen, die bis zu diesem Stichtag keine vollständige Registrierung vorgenommen haben, müssen laut aktuellen Marktinformationen mit erheblichen Einschränkungen rechnen. Ohne den entsprechenden Status könnten Importe bestimmter emissionsintensiver Produkte in die EU künftig blockiert oder zumindest deutlich erschwert werden.

Der CBAM ist ein zentrales Instrument der europäischen Klimapolitik und zielt darauf ab, Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche CO₂-Standards zu vermeiden. Besonders betroffen sind Branchen wie Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel.

Mit dem nahenden Fristende steigt der Handlungsdruck für betroffene Unternehmen entlang der internationalen Lieferketten. Eine rechtzeitige und vollständige Registrierung gilt als Voraussetzung, um weiterhin reibungslos am Handel mit CBAM-relevanten Produkten teilnehmen zu können.

Quelle: Steel Radar / Foto: Bildkonzept und KI-Umsetzung marketSTEEL