Bußgelder gegen Stahlunternehmen wegen Preisabsprachen

Bonn/Köln/Düsseldorf - Bereits im Juli 2018 informierte das Bundeskartellamt darüber, dass es gegen sechs Edelstahlunternehmen, einen Branchenverband und zehn verantwortliche Personen Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 205 Mio. Euro wegen Preisabsprachen und des Austauschs wettbewerblich sensibler Informationen verhängt habe. Gegen vier weitere Unternehmen und einen Verband dauerten damals die Ermittlungen noch an.

Bei den im Juli bekannt gewordenen Unternehmen handelte es sich laut Kartellamt um die ArcelorMittal Commercial Long Deutschland GmbH, Köln, die Dörrenberg Edelstahl GmbH, Engelskirchen, die Kind & Co. Edelstahlwerke GmbH & Co.KG, Wiehl, die Saarstahl AG, Völklingen, die Schmidt + Clemens GmbH + Co. KG, Lindlar, und die Zapp Precision Metals GmbH, Schwerte. Bei dem Verband handelte es sich um die zwischenzeitlich aufgelöste Edelstahl-Vereinigung e.V.

Im November 2018 meldete der Deutschlandfunk in Köln, dass auch gegen Thyssen Krupp ermittelt werde. Entsprechend der Meldung vom 9.11.2018 seien Mitarbeiter von Thyssenkrupp in der Vergangenheit mutmaßlich an Absprachen über die Höhe von Stahlpreisen beteiligt gewesen.

Aktuell wurden nun weitere Namen bekannt. Die Rheinische Post in Düsseldorf meldete am 12. Januar auf ihrem Online-Portal RP-Online, dass auch gegen den in Düsseldorf sitzenden Branchenverband, die Wirtschaftsvereinigung Stahl, eine Geldbuße verhängt worden sei. Das Kartellamt habe über die Höhe des Bußgeldes keine Angaben gemacht. Laut RP-Online bestätigte das Kartellamt zugleich jedoch die Geldbuße gegen die Georgsmarienhütte in Höhe von 85 Millionen Euro.

Eingeleitet wurde das Verfahren mit einer branchenweiten Durchsuchung im November 2015 infolge eines Kronzeugenantrages der voestalpine AG, Linz, Österreich. In Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes wird gegen die voestalpine keine Geldbuße verhängt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sagte im Juli 2018: "„Die Unternehmen haben über Jahre hinweg wichtige Preisbestandteile beim Vertrieb von Edelstahl abgesprochen. Durch die abgestimmte, brancheneinheitliche Berechnung und Anwendung von Schrott- und Legierungszuschlägen und durch einen weitreichenden Austausch wettbewerblich sensibler Informationen wurde der Preiswettbewerb zwischen den Unternehmen erheblich beeinträchtigt.“"

Laut Kartellamtpressemeldung vom 12.7.2018 haben die betroffenen Stahlhersteller zumindest seit 2004 bis längstens zur Durchsuchung im November 2015 die Berechnungsweise der Schrott- und Legierungszuschläge für Edelstahlprodukte untereinander abgestimmt und branchenweit einheitlich verwendet. Zwischen den betroffenen Unternehmen habe darüber hinaus die Grundvereinbarung bestanden, dass die so berechneten Zuschläge gegenüber den Abnehmern 1:1 durchgereicht werden.

Die Ermittlungen des Kartellamtes haben zudem ergeben, dass sich Vertreter der Stahlhersteller zumindest im Produktbereich Edelbaustahl auch über Erhöhungen des Basispreises ausgetauscht hätten. Ergänzend wurden weitere sensible Informationen, wie zum Beispiel die aktuelle Auftragslage, die Entwicklung der Lagerbestände bei den Kunden, Kapazitäten, Produktionsstillstände und beabsichtigte Preiserhöhungen ausgetauscht, die für das wettbewerbliche Verhalten der Unternehmen von Bedeutung waren.

Gemäß Bundeskartellamt haben bei den Absprachen Branchenverbände, insbesondere die Edelstahl-Vereinigung e.V., eine maßgebliche Rolle gespielt. Sie habe den betroffenen Unternehmen in verschiedenen Gremien Plattformen für die Umsetzung der Absprachen geboten und darüber hinaus eine aktive Rolle eingenommen, indem sie für die Abstimmung von Schrott- und Legierungszuschlägen erforderliche Daten aufbereitete und zur Verfügung gestellt habe.

Quelle: Bundeskartellamt (Pressemeldung vom 12.7.2018), Deutschlandfunk (Meldung vom 9.11.2018), Rheinische Post (RP-Online vom 12.1.2019)

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