Bundesregierung stoppt Cosco-Einstieg bei Hamburger Spedition Zippel

von Hubert Hunscheidt

Die Bundesregierung hat nach übereinstimmenden Medienberichten den geplanten Einstieg des chinesischen Staatskonzerns Cosco bei der Hamburger Speditionsgruppe Zippel gestoppt. Cosco wollte 80 Prozent des Unternehmens übernehmen. Das Bundeskartellamt hatte der Transaktion zuvor bereits zugestimmt.

Zippel spielt insbesondere im Hinterlandverkehr der großen deutschen Seehäfen Hamburg und Bremerhaven eine Rolle. Entsprechend aufmerksam wurde die geplante Übernahme auch in der maritimen und logistischen Branche verfolgt.

Ausschlaggebend für das Veto der Bundesregierung sind demnach vor allem sicherheitspolitische Bedenken. In einem Regierungsdokument, aus dem mehrere Medien zitieren, wird vor strategischen Abhängigkeiten gewarnt, die bei politischen Konflikten als Druckmittel eingesetzt werden könnten. Mit der Übernahme würde zudem der Einfluss Chinas auf die deutsche und europäische Transportinfrastruktur wachsen.

Militärlogistik rückt in den Fokus

Besondere Bedeutung kommt offenbar der Rolle Zippels in der Militärlogistik für die Bundeswehr und die Nato zu. Bedenken gegen die Transaktion soll es deshalb unter anderem im Verteidigungs-, Wirtschafts- und Außenministerium gegeben haben. Befürchtet wird, dass von China beeinflusste Teile der europäischen Transportinfrastruktur in einem Konflikt- oder Krisenfall möglicherweise nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen könnten.

Dabei geht es nicht allein um Marktanteile. Zippel verfügt über jahrzehntelang aufgebaute Kenntnisse der Verkehrs- und Logistikstrukturen. Auch der Zugang zu solchen Informationen wurde bei der Bewertung des geplanten Einstiegs offenbar berücksichtigt.

Cosco hatte bereits mit seinem Einstieg beim Hamburger Containerterminal Tollerort eine intensive politische Debatte über chinesische Beteiligungen an deutscher Hafen- und Logistikinfrastruktur ausgelöst.

Noch im Mai hatte die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass ein Veto gegen die Zippel-Übernahme rechtlich nicht ohne Weiteres möglich sei, weil das Unternehmen nicht als Betreiber kritischer Infrastruktur nach dem BSI-Gesetz registriert ist. Welche rechtliche Grundlage nun für die ablehnende Entscheidung ausschlaggebend war, geht aus den bislang bekannt gewordenen Informationen nicht hervor.

Quelle: Schiffahrts-Verlag Hansa GmbH & Co. KG / Foto: Fotolia