Bund startet neue Förderrunde für klimafreundliche Stahlproduktion

von Hubert Hunscheidt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 19. Oktober das Vorverfahren für die Gebotsrunde 2027 der CO₂-Differenzverträge gestartet. Mit dem Förderprogramm sollen Investitionen in emissionsarme Produktionsverfahren unterstützt werden. Zu den angesprochenen Branchen gehören neben der Stahl- und Metallindustrie unter anderem Chemie, Zement, Kalk, Glas und Papier.

Das eigentliche Gebotsverfahren soll im Mai 2027 beginnen. Unternehmen, die sich daran beteiligen möchten, müssen zuvor am jetzt gestarteten Vorverfahren teilnehmen.

Wasserstoff erhält eigenes Förderbudget

In der neuen Förderrunde setzt das Ministerium Schwerpunkte bei Wasserstoff, der Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂ (CCU/CCS) sowie industrieller Prozesswärme, insbesondere bei Hochtemperaturanwendungen.

Für diese Technologien sind gesonderte Förderbudgets vorgesehen. Damit will das BMWE unterschiedliche Vermeidungskosten und technologische Anforderungen berücksichtigen. Die endgültige Höhe der Budgets soll anhand der Beteiligung am Vorverfahren festgelegt werden.

Für Wasserstoffprojekte sind bei ausreichendem Interesse mindestens 1,5 Milliarden Euro eingeplant. Die Förderung soll insbesondere die Kostenlücke zwischen den derzeit hohen Wasserstoffgestehungskosten und der Zahlungsbereitschaft industrieller Abnehmer verringern.

Für die Stahlindustrie ist dies vor allem mit Blick auf den geplanten Einsatz von Wasserstoff in der Direktreduktion von Eisenerz von Bedeutung. Die hohen Kosten des Energieträgers gelten als eine wesentliche wirtschaftliche Herausforderung bei der Umstellung auf CO₂-arme Produktionsverfahren.

Differenzverträge sollen Investitionsrisiken begrenzen

CO₂-Differenzverträge sollen Unternehmen gegen wirtschaftliche Risiken absichern, die durch die Mehrkosten emissionsarmer gegenüber konventionellen Produktionsverfahren entstehen. Dadurch sollen Investitionen ermöglicht werden, die sich unter den gegenwärtigen Marktbedingungen noch nicht wirtschaftlich rechnen.

Das Förderprogramm richtet sich vorrangig an energieintensive Unternehmen, deren Anlagen dem europäischen Emissionshandel EU-ETS 1 unterliegen.

Die Erkenntnisse aus dem Vorverfahren und einer begleitenden Konsultation sollen in die endgültigen Förderbedingungen einfließen. Die Durchführung der Gebotsrunde 2027 steht allerdings noch unter Haushaltsvorbehalt und benötigt eine beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission.

Weitere Informationen und die Unterlagen zum Vorverfahren stellt das BMWE auf der Plattform co2-differenzvertraege.info bereit.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie / Bildkonzeption: marketSTEEL, KI-generiert