Bund übernimmt 99 Prozent an Uniper

von Hubert Hunscheidt

Durch das überarbeitete Stabilisierungspaket kann Uniper seine systemkritische Rolle für die Energieversorgung in Deutschland weiterhin erfüllen.

Die drei Kerninhalte des Stabilisierungspakets: Kapitalerhöhung, Gasumlage, KfW-Kreditlinie

Im Stabilisierungspaket vom 22. Juli war eine Kapitalerhöhung von rund 0,3 Mrd. € sowie ein Pflichtwandelinstrument in Höhe von 7,7 Mrd. € vorgesehen. Nun soll die Sicherung der finanziellen Stabilität Unipers in einem Schritt erfolgen. Dazu ist eine Kapitalerhöhung in Höhe von 8 Mrd. € zum Ausgabepreis von 1,70 € je Aktie unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vorgesehen. Die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien werden ausschließlich vom Bund gezeichnet. Darüber hinaus wird der Bund die derzeit von Fortum gehaltenen Uniper-Aktien für 1,70 € je Aktie erwerben. Dies wird zu einer Beteiligung des Bundes an Uniper von rund 99% führen.

Die staatliche KfW Bank wird Uniper Finanzmittel entsprechend ihrem Liquiditätsbedarf zur Verfügung stellen. Der potenzielle Bedarf einer zusätzlichen Finanzierung wird im Wesentlichen davon abhängen, wann die Auszahlung der Gasumlage an Uniper erfolgen wird, die die Kosten für die Ersatzbeschaffung von Gas decken soll, und wie sich die Margining-Situation von Uniper – getrieben durch die Volatilität der Commodity-Märkte – weiter entwickeln wird. Uniper hatte Ende August die KfW-Bank Kreditlinien bereits auf 13 Mrd. € erweitert. Die von Fortum zur Verfügung gestellte Kreditlinie bestehend aus einem Gesellschafterdarlehen von 4 Mrd. € und einer Garantielinie von 4 Mrd. € werden nach Übernahme der Fortum-Beteiligung durch den Bund ersetzt.

Weitere Bestandteile der Vereinbarung

Ein weiterer Teil der angepassten Vereinbarung ist ein bis zum 31. Dezember 2026 zeitlich limitierte Recht von Fortum, ein erstes Angebot abgeben zu dürfen („Right of first offer“), falls Uniper sich entscheiden sollte, das schwedische Wasserkraft- oder das Kernenergie-Geschäft – oder Teile davon – zu veräußern. Es bestehen derzeit keine Verkaufsabsichten seitens Uniper.

Die Stabilisierungsmaßnahmen stehen weiterhin unter anderem unter dem Vorbehalt der Rücknahme der Klage von Uniper gegen die Niederlande im Zusammenhang mit dem Energiecharta-Vertrag (ECT), sowie der behördlichen Genehmigungen in verschiedenen Jurisdiktionen, unter anderem der beihilferechtlichen und fusionskontrollrechtlichen Genehmigungen der EU-Kommission. Uniper sieht vor im vierten Quartal 2022 eine außerordentliche Hauptversammlung abzuhalten, um die Zustimmung der Aktionäre zu den Stabilisierungsmaßnahmen einzuholen.

Uniper-Vorstandsvorsitzender Klaus-Dieter Maubach: „Mit der heutigen Vereinbarung bekommen wir Klarheit in der Eigentümerstruktur, können unsere Geschäfte fortführen und unsere Rolle als systemrelevanter Energieversorger weiter erfüllen. Das sichert die Energieversorgung für Unternehmen, Stadtwerke und Verbraucher. Die Änderung des Stabilisierungspakets gegenüber Juli war notwendig vor dem Hintergrund der weiteren Verschärfung der Energiekrise. Wir bei Uniper sind uns unserer Verantwortung für Deutschland und Europa bewusst. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, diese Krise zu überwinden und die Energieversorgung hierzulande neu aufzustellen.”

Quelle und Foto: Uniper SE

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