Briefaktion des BGA zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie

von Angelika Albrecht

Der BGA verfasste gemeinsam mit neun weiteren Verbänden der AG Mittelstand ein Anschreiben, anlässlich der derzeit stattfindenden Trilogverhandlungen zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie, Corporate Due Diligence Directive. Die Positionierungen zur Richtlinie werden seit Anfang Juni zwischen Rat, Parlament und Kommission verhandelt, bis Ende des Jahres soll eine Einigung zwischen den Institutionen erzielt werden.

Damit befindet sich die Europäische Lieferkettenrichtlinie in der entscheidenden Phase. Im Februar 2022 wurde der Richtlinienentwurf der EU-Kommission erstmals veröffentlicht, im Dezember 2022 nahm der Rat seine sogenannte Allgemeine Ausrichtung an, gefolgt von der Berichtsabstimmung des Europäischen Parlaments. Ziel der Richtlinie ist die stärkere Berücksichtigung von Menschenrechten und Umweltschutz innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union.

Laut BGA gefährden die aktuellen Positionierungen im Trilog jedoch die globale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Europa. Der ausgedehnte Anwendungsbereich, die Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette und die zivilrechtliche Haftung wird KMU indirekt betreffen, da die Einhaltung der Vorschriften und der notwendige Mehraufwand an kleinere Zulieferer weitergegeben wird. Daher droht in sehr vielen Fällen ein Ausschluss der KMU aus europäischen sowie internationalen Lieferketten.

Aufgrund dessen appelliert das Verbändepapier nochmals für eine rechtssichere, praktikable und harmonisierte Ausgestaltung der Richtlinie, die insbesondere die Besonderheiten der KMU berücksichtigt. Adressiert wurde das Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz, Justizminister Marco Buschmann, Wirtschaftsminister Robert Habeck, Arbeitsminister Hubertus Heil und Finanzminister Christian Lindner.

Fest steht, dass die Corporate Sustainability Due Diligence Directive deutlich mehr Unternehmen betreffen und deutlich weitreichendere Pflichten beinhalten wird, als das deutsche Lieferkettensorgfaltsgesetz. Die Verhandlungspositionen im Trilog liegen dabei zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU weit auseinander. Die kritischsten Punkte hat die AG Mittelstand in den Schreiben noch einmal zusammengefasst:

Der Anwendungsbereich der Richtlinie sollte so eng wie möglich gefasst werden, um KMU wenigstens nicht direkt einzubeziehen.
Lieferketten innerhalb der EU und mit den EFTA-Ländern sowie entsprechende Teile von globalen Lieferketten sollten grundsätzlich als risikoarm eingestuft werden.
Hat ein Unternehmen eine ordnungsgemäße Priorisierung der Risiken vorgenommen, muss eine Enthaftung möglich sein für eventuelle Schäden, die aufgrund von nicht priorisierten Tätigkeiten entstehen.

Der aktuelle Stand im Trilog wird am 5. September ebenfalls Gegenstand der BGA-Europaausschusssitzung sein (10.00-13.00 Uhr). Geladen ist unter anderem Dr. Carsten Stender, Ministerialdirektor beim BMAS.

Das BGA-Positionspapier zur Europäische Lieferkettenrichtlinie finden Sie HIER

Den BGA-Bericht zur EP Position CSDDD finden Sie HIER

Quelle und Vorschaubild: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA)  / Foto: BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura

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