Bis zu 80 Prozent Förderung bei Ladungssicherung im schweren Güterverkehr

von Hubert Hunscheidt

Die De-minimis-Beihilfen (= lat. „um Kleinigkeiten“) zur Förderung der Sicherheit im Straßenverkehr sind vom Verbot staatlicher Subventionen ausgenommen, da sie keine Wettbewerbsverzerrung darstellen. Die so geförderten Produkte müssen dafür jedoch nach Einschätzung des BAG eine „besonders hohe Qualität“ vorweisen.

Positivliste des BAG

Das Dortmunder Unternehmen Dolezych arbeitet seit über 85 Jahren erfolgreich daran, die Hebe- und Ladungssicherungstechnik voranzutreiben. Kein Wunder, dass nahezu alle Produkte im Bereich Ladungssicherung und Anschlagmittel in der Positivliste des BAG verzeichnet sind, in der förderungswürdige Maßnahmen und Produktgruppen gelistet sind.

Nicht nur innovative Produkte wie die textile Kette DoNova® erkennt das BAG als „überobligatorische“ Sicherungsmittel an. Nahezu das gesamte Dolezych-Produktportfolio ist bis zu 80 Prozent förderungswürdig. Dazu gehören zum Beispiel Zurrgurte, Zurrpunkte oder rutschhemmende Unterlagen, Netze, Hebebänder oder Lastschlingen.

Förderberechtigt sind Unternehmer im Güterkraftverkehr, der Eigentümer oder Halter schwerer Nutzfahrzeuge (ab 7,5 t). Unterstützt werden sogenannte „überobligatorische Maßnahmen“, also Kauf, Miete oder Leasing zusätzlicher Hilfsmittel, die beispielsweise die Ladungssicherung optimieren.

Wenn das BAG die maximale Förderung genehmigt, müssen Unternehmen also lediglich 20 Prozent der Kosten tragen. Die Kosten für normativ vorgesehene Prüfungen der Produkte sind ebenfalls in der Förderung enthalten.

Voraussetzungen zur Förderung

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr oder Werksverkehr durchführen, die Eigentümer oder Halter mindestens eines Nutzfahrzeuges sind, die ein zulässiges Gesamtgewicht von ≥ 7,5 t aufweisen und ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt sind. Darüber hinaus müssen die Fahrzeuge spätestens am 01.12.2020 zugelassen worden sein.

Auf der Website des BAG kann der Antrag für eine entsprechende Förderung gestellt werden. Wie für alle Förderungen gilt auch hier, dass das Bundesamt für Güterverkehr vor dem Kauf den Antrag genehmigen muss.

Quelle und Foto: Dolezych GmbH & Co. KG

Zurück