Aufhebung des Lkw-Sonntagsfahrverbots
von Hubert Hunscheidt
Das kündigte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Enak Ferlemann (CDU), am Mittwoch im Verkehrsausschuss an. Vereinbart worden sei dies am gestrigen Dienstag bei einer Telefonkonferenz zwischen dem Ministerium, den 16 Landesverkehrsministern und Vertretern der in der Verkehrswirtschaft tätigen Verbände, sagte er. Hintergrund der geplanten Maßnahme sei die problematische Versorgung von Lebensmittel- und Drogerieläden in einigen Regionen Deutschlands angesichts der Corona-Krise, erläuterte Ferlemann. Aus seiner Sicht müsse auch über die Möglichkeit der Sonntagsarbeit nachgedacht werden. Das BMVI sei dazu in Kontakt mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Es bringe schließlich nichts, so Ferlemann, das Sonntagsfahrverbot aufzuheben, wenn der Handel die gelieferte Ware dann nicht abnehme. Daher gelte es, die gesamten Lieferketten zu betrachten.
Einschränkungen im Nah- und Fernverkehr der Bahn seien derzeit nicht vorgesehen, sagte der BMVI-Vertreter. Eine Ausnahme stellten die Reisen nach Italien dar, fügte er hinzu. Fernzüge in Richtung Italien endeten sämtlich in Innsbruck (Österreich). Abgesehen davon würden Reisende auf die allgemein bekannten Hygieneregeln hingewiesen. Auf die Frage, wer denn einen eventuellen Stopp eines Zuges veranlassen könne, sagte der Staatssekretär, die Züge würden von der Bundespolizei kontrolliert. Bei Verdachtsfällen würden auch die Länderpolizeien informiert, die dann weitere Maßnahmen ergreifen würden.
Noch nicht überschaubar sind seiner Aussage nach die wirtschaftlichen Auswirkungen der Epidemie. Besonders stark betroffen seien aber die Luftverkehrsunternehmen. Am Freitag, so kündigte Ferlemann an, werde es dazu eine Sitzung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) geben. Es sei mit gravierenden Auswirkungen auf die Branche zu rechnen, sagte er. Das gelte auch für die Kreuzfahrtbranche und Reedereien. Es müsse darüber geredet werden, wie dort geholfen werden kann, sagte Ferlemann. Gleichwohl gebe es derzeit keine Tendenz, die zum 1. April geplante Erhöhung der Luftverkehrsteuer zu verschieben, machte er deutlich.
Quelle: BVSE / Vorschaufoto: marketSTEEL