Aktuelles Gerichtsurteil betrifft Salzgitter AG

von Alexander Kirschbaum

Nach einem am 13.01.2016 veröffentlichten Urteil des BFH sind Dividendenerträge, die der Entleiher bei einer Wertpapierleihe erzielt hat, unter bestimmten Umständen nicht als steuerfrei anzusehen. Dies gilt für alle noch nicht abgeschlossenen Steuerjahre. Bisher hatten die Finanzbehörden solche Erträge als steuerbefreit behandelt.
 
Der Salzgitter-Konzern hat in der Vergangenheit auch von dem Instrument der Wertpapierleihe Gebrauch gemacht. Er ist daher voraussichtlich von dieser neuen Rechtsprechung betroffen. Der Salzgitter-Konzern hatte sowohl für etwaige nachträgliche Steuerzahlungen als auch für damit verbundene Zinszahlungen Rückstellungen gebildet. Infolge der weitgehenden Deckung durch diese Rückstellungen wird das Ergebnis des Konzerns vor Steuern (EBT) nach eigenen Angaben mit ca. 15 Mio. € belastet werden. Das Unternehmen bleibt dennoch seiner Prognose für das Jahresergebnis 2015 und erwartet weiterhin einen Gewinn vor Steuern im unteren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. Darüber hinaus rechnet der Salzgitter-Konzern mit einem Steuermehraufwand von ca. 26 Mio. €.
 

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