18,4 Prozent mehr beantragte Regelinsolvenzen im Oktober 2022

von Hubert Hunscheidt

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Oktober 2022 um 18,4 % gegenüber September 2022 gestiegen. Im September 2022 war sie noch um 20,6 % gegenüber August 2022 gesunken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Betrachtung der Insolvenzstatistiken zu beachten.

11,5 % mehr Unternehmensinsolvenzen im August 2022 im Vergleich zum August 2021

Im August 2022 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 147 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 11,5 % mehr als im August 2021. Im Juli war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahresmonat noch um 3,8 % gesunken.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im August 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 0,8 Milliarden Euro. Im August 2021 hatten sie bei rund 8,2 Milliarden Euro gelegen, da mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen insolvent wurden als im August 2022.

Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im August 2022 im Baugewerbe mit 198 Fällen (August 2021: 190; +4,2 %). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 167 Verfahren (August 2021: 141; +18,4 %).

6,9 % weniger Verbraucherinsolvenzen im August 2022 als im August 2021

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im August 2022 um 6,9 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat gesunken. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.

Quelle: Statistisches Bundesamt / Foto: Thorben Wengert pixelio.de

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