Rußland: Hinter dem Metallvorhang

von unsem Gastkommentator

Wie ist die Rechtslage in Bezug auf die Lieferung von Metallen aus Russland in die EU vor dem Hintergrund der Sanktionen?

 

Im vergangenen Jahr haben die Länder der Europäischen Union aufgrund des Krieges in der Ukraine die Einfuhr von russischem Öl und Ölprodukten, Kohle und Erdgas verweigert oder eingeschränkt.  Einige Warengruppen sind jedoch trotz der heftigen Debatte immer noch nicht von Sanktionen betroffen. Dabei handelt es sich um Metalle und Edelsteine. Die Ausfuhr dieser beiden Warengruppen in westliche Länder bringt Russland immer noch zusätzliche zwanzig Milliarden Dollar pro Jahr ein.

Es sei darauf hingewiesen, dass einige der Metalle doch unter die Sanktionen fielen. In Übereinstimmung mit Artikel 3g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates  vom 31. Juli 2014, zuletzt geändert durch  VERORDNUNG (EU) 2023/427 DES RATES  vom 25. Februar 2023, wird die Einfuhr der in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in oder Herkunft aus Russland verboten.

Aber nicht alle Metallgruppen sind gleichermaßen von den Sanktionen betroffen. Metalle wie Platin und Palladium beispielsweise dürfen bislang noch aus Russland eingeführt werden. Bislang haben nur die USA und das Vereinigte Königreich Schritte unternommen, um die Platineinnahmen der Russen zu verringern. Diese Länder haben zusätzliche Zölle eingeführt, aber kein Embargo. Russland ist nach wie vor ein wichtiger Titanlieferant, und es gibt für das Metall noch kein Einfuhrverbot in die EU.

Auch Russland versucht, Gegensanktionen einzuführen, z.B. Verordnung der Regierung der RF Nr. 403 vom 17.03.2023 Verbot der Ausfuhr von Abfällen und Schrott aus Edelmetallen oder mit Edelmetallen.  Dies sieht aber eher nach Quasisanktionen und einer kämpferischen Antwort auf Verbote der EU und anderer Länder aus.

  

Fotos: RAe Rödl & Partner und fotolia

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