Kartellstrafe – Wie kann ich vermeiden Teil eines Kartells zu werden?

von Dagmar Dieterle

Gastkommentar von Jasmin Hansohm, Legal Adviser, Deminor Recovery Services

 

Die finanziellen Folgen und auch der Reputationsverlust, die sich aus einer Beteiligung an einem Kartell ergeben, sind oft gravierend. Das Bundeskartellamt sowie die Europäische Kommission können gegen Kartellmitglieder Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Umsatzes verhängen. Diese sind in ihrer Höhe von der Dauer und Schwere der Verstöße abhängig. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Mitarbeiter und das Management im Unternehmen sich darüber im Klaren sind, was nach den geltenden Kartellvorschriften erlaubt und verboten ist.

Was ist ein Kartell?

Ein Kartell liegt vor, wenn mehrere Einrichtungen oder Unternehmen, die unter normalen Umständen als Wettbewerber auf einem bestimmten Markt in Konkurrenz zueinander stehen, stattdessen ihre Aktivitäten koordinieren, um den Wettbewerb zu beschränken oder diesen ganz zu verhindern. Das Ziel solcher Koordinationen liegt im Allgemeinen in der Steigerung von Gewinnen und der Stärkung der Marktposition gegenüber anderen Unternehmen außerhalb des Kartells. Die Koordinierung kann auf verschiedene Weise erfolgen, wie zum Beispiel durch Absprachen von Preisen und Produktmengen. Möglich sind auch Absprachen über die Aufteilung bestimmter geographischer Märkte. Zu den verbotenen Formen eines Kartells zählt auch die Absprache über eine abgestimmte, etwa verzögerte Einführung einer bestimmten Technologie am Markt.

 

Unter bestimmten Umständen sind Kartelle erlaubt

Nicht jedes Kartell ist verboten. Nach nationalem bzw. EU-Recht gibt es besondere Umstände, unter denen wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zulässig sind. Dazu ist es beispielsweise erforderlich, dass eine Absprache die Produktion oder den Vertrieb von Waren verbessert oder den technischen oder wirtschaftlichen Fortschritt fördert. Das gilt auch, wenn die Verbraucher an den dadurch erreichten Vorteilen angemessen beteiligt werden. Den beteiligten Unternehmen dürfen jedoch keine Beschränkungen auferlegt werden, die für die Verwirklichung dieser Ziele nicht unerlässlich sind und diese dürfen auch nicht zur Ausschaltung des Wettbewerbs für einen wesentlichen Teil der betroffenen Waren führen. Es obliegt den zuständigen Behörden zu entscheiden, ob ein Fall für eine Freistellung vorliegt.

 

Unternehmen sollten Maßnahmen ergreifen, um rechtswidriges Verhalten auszuschließen

Für Unternehmen ist es von entscheidender Bedeutung, eine Compliance-Strategie und interne Richtlinien für den Umgang mit Wettbewerbern zu entwickeln, die den Mitarbeitern jeder Ebene bekannt sind. Jeder Einzelne im Unternehmen muss wissen, welches Verhalten rechtswidrig ist und wie sich der Mitarbeiter gegebenenfalls zu verhalten hat, um das Vorliegen von Kartelltatbeständen auszuschließen. Außerdem ist es wichtig, dass das Management des Unternehmens die Risiken für die Einhaltung des Wettbewerbsrechts regelmäßig auf Unternehmensebene evaluiert, diese Risiken in ihrer Wahrscheinlichkeit und Tragweite einschätzt und wirksame Vorkehrungen dagegen trifft. Gerade den Stahlsektor haben in der letzten Zeit Kartelluntersuchungen gleich mehrfach betroffen. Dies kann als ein Indiz dafür gelten, dass gerade auch im deutschen Stahlsektor das notwendige Bewusstsein für diese Problematik nicht vorhanden war.

 

 

Fotos: Deminor, Fotolia

 

Der Gastkommentar spiegelt die Meinung des Autors wider, nicht notwendigerweise die der Redaktion von marketSTEEL.

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