Industriestrompreis und Senkung der Energiekosten

von Dagmar Dieterle-Witte

Zugleich bleibt die Frage der Energiekosten eines der drängendsten Probleme für die Transformation der Stahlproduktion. Die Bundesregierung hat daher Maßnahmen zur gezielten Entlastung energieintensiver Unternehmen beschlossen. Vorgesehen ist unter anderem die Reduktion der Netzentgelte durch eine Teilfinanzierung aus dem Bundeshaushalt sowie die temporäre Einführung eines sogenannten Industriestrompreises. Dieser soll für besonders betroffene Unternehmen – darunter viele Stahlwerke – einen abgesenkten Stromtarif garantieren und so Planungssicherheit für Dekarbonisierungsinvestitionen schaffen. Die Maßnahmen reihen sich ein in die Bemühungen, ein wettbewerbsfähiges Energiepreisniveau trotz internationaler Krisen und ambitionierter Klimaziele zu gewährleisten.

Fazit

Die aktuelle Gesetzgebung der Bundesregierung stellt einen kraftvollen Impuls zur industriepolitischen Neuausrichtung der Stahlbranche dar. Zwischen Klimaneutralität, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz gelingt ein bislang selten gesehener Gleichklang politischer Zielsetzungen. Entscheidend wird jedoch sein, dass die regulatorischen Instrumente mit ausreichender Geschwindigkeit und Verlässlichkeit umgesetzt werden – sowohl auf nationaler wie europäischer Ebene. Denn der Transformationsdruck ist real: Nur durch die entschlossene Kombination von Technologieoffenheit, Investitionsanreizen und internationalem Schutzrahmen kann der Stahlstandort Deutschland zukunftsfest bleiben.

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Foto: Prof. Dr. Sven-Joachim Otto/Energiesozietät GmbH Rechtsanwälte Steuerberater