Die Versorgung mit Stahl zu wettbewerbsfähigen Preisen ist unverzichtbar

Als mittelständische Stahlverarbeiter, deren Materialkostenanteil bei ca. 60% liegt, sind die Kaltwalzwerke in hohem Maße von der Schutzmaßnahmenuntersuchung der EU betreffend die Einfuhr von Stahlerzeugnissen betroffen. Da die Unternehmen in einem harten internationalen Wettbewerb stehen und vielfach als Automobilzulieferer marktmächtige Kunden haben, ist die ausreichende Versorgung mit Stahl zu international wettbewerbsfähigen Preisen unverzichtbar. Aufgrund enger Geschäftsbeziehungen zu den deutschen Stahlherstellern besteht ein starkes Interesse, eine wettbewerbsfähige Stahlindustrie in der EU zu erhalten. In diesem Sinne lehnen wir das Instrument der Schutzmaßnahmen auch nicht grundsätzlich ab. Allerdings handelt es sich dabei um ein besonders scharfes Instrument, das zur Abwendung massiver und plötzlicher externer Schocks gedacht ist. Entsprechend des WTO-Rechtsrahmens, dem die EU verpflichtet ist, muss daher vor Einführung der Schutzmaßnahmen sorgfältig geprüft werden, ob die hierfür erforderlichen Kriterien erfüllt sind.

Nach unserer Auffassung sind bei den für unsere Industrie relevanten Warenkategorien die vier für die Einführung von Schutzmaßnahmen erforderlichen Kriterien eindeutig nicht erfüllt. Dennoch sind die Erzeugnisse in die am 18.07.2017 verkündeten vorläufigen Schutzmaßnahmen einbezogen worden. Die dazu veröffentlichte Durchführungsverordnung (EU-Amtsblatt L  181/39) sowie aktuelle Meldungen aus Brüssel und nicht zuletzt der Notifizierungstext an die WTO lassen uns befürchten, dass aufgrund des starken Drucks der Stahlindustrie im Zusammenspiel mit übergeordneten politischen Überlegungen die Interessen der Stahlverwender in dem Verfahren nicht angemessen berücksichtigt werden.

Die aus unserer Sicht wichtigsten Gesichtspunkte sind die folgenden:

  1. Differenzierte statt pauschale Betrachtung: Das Vorliegen der für Schutzmaßnahmen erforderlichen Kriterien muss differenziert für jede Warenkategorie einzeln geprüft werden. Wie die Kommission in den Anlagen II und III der vorläufigen Entscheidung selbst dargestellt hat, fallen die Importzahlen und die Wirtschaftsindikatoren in den einzelnen Kategorien sehr heterogen aus und müssen entsprechend einzelnen betrachtet werden
  2. Entwicklung 2017/2018 muss im Vordergrund stehen: Die für Schutzmaßnahmen erforderlichen „unforeseen developments“ können ausschließlich mit den US-Zöllen auf Stahlerzeugnissen angenommen werden. Die US-Untersuchung wurde 2017 eingeleitet und die Maßnahmen wurden im März 2018 verhängt, so dass die EU-Entwicklungen in diesem Zeitraum auch im Mittelpunkt der EU-Untersuchung stehen müssten. Dagegen begründet die Kommission die vorläufigen Maßnahmen im Schwerpunkt mit der Situation am EU-Stahlmarkt in den Jahren 2013 bis 2016.
  3. Kein Importanstieg aufgrund von Handelsumlenkungen bei Flachprodukten: In den Kategorien 1, 2 und 4 zeigen die vorliegenden Eurostat-Zahlen in der EU weder einen signifikanten Importanstieg noch einen eindeutigen Aufwärtstrend.
  4. Fakten statt Spekulation bei Handelsumlenkungen: Wie stark die US-Importe infolge der dortigen Zölle sinken werden und welche Mengen davon in die EU umgelenkt werden, ist seriös nicht vorherzusagen. Handelsströme werden von sehr vielen, sich dynamisch ändernden Faktoren beeinflusst.
  5. Keine Schädigung der EU-Stahlhersteller erkennbar: Die von der Kommission selbst erhobenen Wirtschaftsindikatoren zeigen in den Warenkategorien 1, 2, 4 und 9 eine äußerst gesunde Lage der EU-Hersteller. Die Kapazitätsauslastung liegt um die 80%, die Gewinnspanne um die 10%. Dies wird bestätigt durch die veröffentlichten Unternehmensergebnisse wichtiger Flachstahlhersteller.
  6. Länderspezifische Importkontingente unter allen Umständen vermeiden: Die von der Kommission offenbar ernsthaft erwogene Zuteilung von Importkontingenten auf einzelne Ausfuhrländer auf Basis „historischer Liefermengen“ ist weder erforderlich noch angemessen, um das Ziel „Schutz vor Handelsumlenkungen“ zu erreichen, sondern würde einen großen Schaden für die EU verursachen. Für Stahlverarbeiter ist nicht die Bewahrung „historischer Lieferströme“ entscheidend, sondern die Sicherstellung der Versorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen in einem äußerst dynamischen Marktumfeld.

Auf jeden Fall führt das jetzt bei der WTO angemeldete Safeguard-Modell mit einer Mischung aus einer länderspezifischen und einer globalen Quote zu einem extrem komplizierten und bürokratischen Verfahren. Es bleibt nur zu hoffen, dass die US-Administration ein Einsehen hat und die Importzölle auf Stahleinfuhren in die USA komplett – und nicht nur gegenüber der EU – abschafft. Dann wären auch keine Schutzmaßnahmen der EU mehr erforderlich.

 

 

Der Beitrag stammt von Martin Kunkel, Geschäftsführer Fachvereinigung Kaltwalzwerke e.V. www.fv-kaltwalzwerke.de

Foto: Martin Kunkel

Der Gastkommentar spiegelt die Meinung des Autors wider, nicht notwendigerweise die der Redaktion von marketSTEEL.

 

 

Zurück